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Juristische Person und Parteifähigkeit

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Juristische Person und Parteifähigkeit

Juristische Person vs. Parteifähigkeit

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig. Parteifähigkeit bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht die Fähigkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagter) zu sein.

Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Parteifähigkeit

Juristische Person und Parteifähigkeit haben 6 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Deliktsfähigkeit, Firma, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Juristische Person, Politische Partei, Rechtsfähigkeit.

Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit bezeichnet in Deutschland die Fähigkeit einer Person, für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, deliktsrechtlich verantwortlich und zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

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Firma

Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (Abs. 1 HGB).

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Politische Partei

Eine politische Partei (Genitiv partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘, ‚Seite‘) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes (eines Staates o. Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Juristische Person und Parteifähigkeit

Juristische Person verfügt über 229 Beziehungen, während Parteifähigkeit hat 40. Als sie gemeinsam 6 haben, ist der Jaccard Index 2.23% = 6 / (229 + 40).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Juristische Person und Parteifähigkeit. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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