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Juristische Person und Organwalter

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Juristische Person und Organwalter

Juristische Person vs. Organwalter

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig. Organwalter (oder Organmitglieder) sind im Organisationsrecht natürliche Personen, welche die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben eines Organs von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen oder ausüben.

Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Organwalter

Juristische Person und Organwalter haben 25 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Aktiengesellschaft (Deutschland), Aufsichtsrat, Bürgerliches Gesetzbuch, Einzelorgan, Georg Jellinek, Geschäftsführung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschafterversammlung, Gesetz, Handeln, Handelsgesetzbuch, Handlungsfähigkeit (Deutschland), Hauptversammlung, Juristische Person, Kollegialorgan, Natürliche Person, Offene Handelsgesellschaft, Organ (Recht), Rechtssubjekt, Staat, Stellvertretung (Deutschland), Strafrecht (Deutschland), Verein, Verwaltungsrat (Deutschland), Vorstand.

Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Einzelorgan

Das Einzelorgan ist im Organisationsrecht ein Organ innerhalb einer juristischen Person oder Personenvereinigung, das aus lediglich einer natürlichen Person besteht.

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Georg Jellinek

Georg Jellinek (* 16. Juni 1851 in Leipzig; † 12. Januar 1911 in Heidelberg) war ein in Österreich praktizierender Staatsrechtler.

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Geschäftsführung (Deutschland)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft wird regelmäßig durch ihre gesamten Gesellschafter gebildet.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Handeln

Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Handlungsfähigkeit (Deutschland)

Handlungsfähigkeit (auch Rechtshandlungsfähigkeit) bezeichnet die Fähigkeit, kraft eigenen Handelns Rechtswirkungen hervorzurufen.

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Hauptversammlung

Hauptversammlung eines DAX-Unternehmens (Merck KGaA). Die Hauptversammlung (abgekürzt HV) ist im Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kollegialorgan

Unter einem Kollegialorgan versteht man im Organisationsrecht ein Organ innerhalb einer juristischen Person oder Personenvereinigung, das aus mindestens zwei Organwaltern besteht.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht, in der sich mindestens zwei Rechtssubjekte zusammenschließen, um unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben.

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Organ (Recht)

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Staat

Leviathan'' von Thomas Hobbes, eines Grundlagenwerks zur Theorie des modernen Staates Staat (umgangssprachlich bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften.

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Stellvertretung (Deutschland)

Stellvertretung (häufig kurz: Vertretung) bedeutet im Zivilrecht das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person, die als Vertreter für eine andere Person, den Vertretenen, nach den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tätig wird.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Verwaltungsrat (Deutschland)

Ein Verwaltungsrat ist entweder ein Organ einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder die Amtsbezeichnung für einen Beamten des höheren Dienstes in kommunalen Gebietskörperschaften.

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Vorstand

Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Juristische Person und Organwalter

Juristische Person verfügt über 229 Beziehungen, während Organwalter hat 76. Als sie gemeinsam 25 haben, ist der Jaccard Index 8.20% = 25 / (229 + 76).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Juristische Person und Organwalter. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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