Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Natürliche Person
Juristische Person und Natürliche Person haben 24 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Österreich, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesverfassungsgericht, Fiktion (Recht), Gesellschafter, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Haftung (Gesellschaftsrecht), Handelsgesetzbuch, Juristische Person, Körperschaft, Mensch, Niederlande, Person, Pflicht (Recht), Römisches Recht, Rechtsbegriff, Rechtsfähigkeit, Rechtsprechung, Rechtssubjekt, Sache (Recht), Schweiz, Sklaverei, Verein, Zivilgesetzbuch.
Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.
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Fiktion (Recht)
Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
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Gesellschafter
Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Haftung (Gesellschaftsrecht)
Unter Haftung versteht man im Gesellschaftsrecht Deutschlands das Einstehenmüssen der Gesellschafter eines Unternehmens für dessen Gesellschaftsschulden.
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
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Körperschaft
Eine Körperschaft (auch Korporation, von entlehnt) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.
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Mensch
Mensch (Homo sapiens, lateinisch für „verstehender, verständiger“ oder „weiser, gescheiter, kluger, vernünftiger Mensch“) ist nach der biologischen Systematik eine Art der Gattung Homo aus der Familie der Menschenaffen, die zur Ordnung der Primaten und damit zu den höheren Säugetieren gehört.
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Niederlande
Die Niederlande (im Deutschen Plural; und, Singular, informell Holland) sind eines der vier autonomen Länder des Königreiches der Niederlande.
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Person
Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.
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Pflicht (Recht)
Pflicht oder Rechtspflicht sind im Recht die einem Rechtssubjekt durch Rechtsnormen oder Vertrag auferlegten Verhaltensregeln.
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Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
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Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
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Rechtsfähigkeit
Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Rechtssubjekt
Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.
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Sache (Recht)
Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Sklaverei
Gordon, ein ehemals versklavter Mann mit Spuren grausamer Misshandlung in Louisiana, USA, 1863 Sklaverei ist ein soziales System der Unfreiheit und Ungleichheit, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden.
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Verein
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
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Zivilgesetzbuch
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Juristische Person und Natürliche Person
- Was es gemein hat Juristische Person und Natürliche Person
- Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Natürliche Person
Vergleich zwischen Juristische Person und Natürliche Person
Juristische Person verfügt über 229 Beziehungen, während Natürliche Person hat 63. Als sie gemeinsam 24 haben, ist der Jaccard Index 8.22% = 24 / (229 + 63).
Referenzen
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