Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Miteigentum
Juristische Person und Miteigentum haben 9 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Eigentum, Eintragung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gläubiger, Rechtsprechung, Rechtssubjekt, Sache (Recht), Zivilgesetzbuch.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Bürgerliches Gesetzbuch und Juristische Person · Bürgerliches Gesetzbuch und Miteigentum ·
Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
Eigentum und Juristische Person · Eigentum und Miteigentum ·
Eintragung
Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.
Eintragung und Juristische Person · Eintragung und Miteigentum ·
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Juristische Person · Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) und Miteigentum ·
Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
Gläubiger und Juristische Person · Gläubiger und Miteigentum ·
Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
Juristische Person und Rechtsprechung · Miteigentum und Rechtsprechung ·
Rechtssubjekt
Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.
Juristische Person und Rechtssubjekt · Miteigentum und Rechtssubjekt ·
Sache (Recht)
Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.
Juristische Person und Sache (Recht) · Miteigentum und Sache (Recht) ·
Zivilgesetzbuch
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
Juristische Person und Zivilgesetzbuch · Miteigentum und Zivilgesetzbuch ·
Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Juristische Person und Miteigentum
- Was es gemein hat Juristische Person und Miteigentum
- Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Miteigentum
Vergleich zwischen Juristische Person und Miteigentum
Juristische Person verfügt über 229 Beziehungen, während Miteigentum hat 65. Als sie gemeinsam 9 haben, ist der Jaccard Index 3.06% = 9 / (229 + 65).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Juristische Person und Miteigentum. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: