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Judikative und Rechtsprechung

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Judikative und Rechtsprechung

Judikative vs. Rechtsprechung

'''Judikative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Der Rechtsbegriff der Judikative (auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt. Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

Ähnlichkeiten zwischen Judikative und Rechtsprechung

Judikative und Rechtsprechung haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bundesverfassungsgericht, Gerichtsbarkeit, Gesetz, Gewaltenteilung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Judikatur, Legislative, Recht, Rechtspflege, Rechtsstaat, Staat.

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der (in der Regel staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gewaltenteilung

'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Judikatur

Als Judikatur (von „richten, urteilen“, judizieren „entscheiden, für Recht erkennen“; veraltet auch dijudizieren) bezeichnet man nach verbreiteter Meinung die verbindliche Feststellung bestrittenen, bezweifelten oder gefährdeten Rechts im Einzelfall durch ein vom Staat berufenes selbständiges und unabhängiges Organ.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtspflege

Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Bern Personifizierte IVSTITIA auf Denar des römischen Kaisers Hadrian Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw.

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Rechtsstaat

Das Gesetz – zwischen Gerechtigkeit und Macht, Allegorie von Dominique Antoine Magaud (1899) Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.

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Staat

Leviathan'' von Thomas Hobbes, eines Grundlagenwerks zur Theorie des modernen Staates Staat (umgangssprachlich bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Judikative und Rechtsprechung

Judikative verfügt über 26 Beziehungen, während Rechtsprechung hat 101. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 8.66% = 11 / (26 + 101).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Judikative und Rechtsprechung. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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