Ähnlichkeiten zwischen Insolvenz und Teilzahlungsgeschäft
Insolvenz und Teilzahlungsgeschäft haben 4 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Übereignung, Gläubiger, Kreditinstitut, Stundung.
Übereignung
Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Kreditinstitut
Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.
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Stundung
Bei der Stundung wird die Fälligkeit einer Forderung oder von einzelnen Tilgungszeitpunkten hinausgeschoben unter Aufrechterhaltung der Erfüllbarkeit.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Insolvenz und Teilzahlungsgeschäft
- Was es gemein hat Insolvenz und Teilzahlungsgeschäft
- Ähnlichkeiten zwischen Insolvenz und Teilzahlungsgeschäft
Vergleich zwischen Insolvenz und Teilzahlungsgeschäft
Insolvenz verfügt über 59 Beziehungen, während Teilzahlungsgeschäft hat 68. Als sie gemeinsam 4 haben, ist der Jaccard Index 3.15% = 4 / (59 + 68).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Insolvenz und Teilzahlungsgeschäft. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: