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Hermann Friedrich Teichmeyer und Rechtsmedizin

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Hermann Friedrich Teichmeyer und Rechtsmedizin

Hermann Friedrich Teichmeyer vs. Rechtsmedizin

Hermann Friedrich Teichmeyer Hermann Friedrich Teichmeyer (* 30. April 1685 in Hann. Münden; † 5. Februar 1744 in Jena) war ein deutscher Mediziner. Computertomograph in der Rechtsmedizin der Charité Berlin. Sektionssaal des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin. Sektionssaal der Charité Berlin. Die Rechtsmedizin (Lehnübersetzung von lateinisch medicina forensis), auch Forensische Medizin oder Gerichtsmedizin, früher auch (vor allem in Österreich bis 1969) Gerichtliche Medizin genannt, umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.

Ähnlichkeiten zwischen Hermann Friedrich Teichmeyer und Rechtsmedizin

Hermann Friedrich Teichmeyer und Rechtsmedizin haben 4 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Georg Schmidt (Mediziner), Johannes Bohn (Mediziner), Medizin, Obduktion.

Georg Schmidt (Mediziner)

Georg Schmidt (* 19. Januar 1923 in Ochsenfurt; † 2010, hier S. 10, PDF-Dokument, abgerufen am 21. Juli 2021.) war ein deutscher Rechtsmediziner und Hochschullehrer.

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Johannes Bohn (Mediziner)

Johannes Bohn Johannes Bohn (* 20. Juli 1640 in Leipzig; † 19. Dezember 1718 ebenda) war ein deutscher Arzt, Physiologe und Hochschullehrer für Anatomie, Chirurgie und Therapie, der vor allem durch seine Schriften zur Rechtsmedizin Bedeutung erlangte.

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Medizin

Asklepiosstab mit seiner gewundenen Schlange hält Die Medizin (von lateinisch medicina) ist die Wissenschaft der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen bei Menschen und Tieren.

Hermann Friedrich Teichmeyer und Medizin · Medizin und Rechtsmedizin · Mehr sehen »

Obduktion

Eine Obduktion (lateinisch Obductio; von obducere: ‚bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘) ist eine innere Leichenschau (genannt auch Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs eines toten Menschen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Hermann Friedrich Teichmeyer und Rechtsmedizin

Hermann Friedrich Teichmeyer verfügt über 39 Beziehungen, während Rechtsmedizin hat 142. Als sie gemeinsam 4 haben, ist der Jaccard Index 2.21% = 4 / (39 + 142).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Hermann Friedrich Teichmeyer und Rechtsmedizin. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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