Ähnlichkeiten zwischen Handelsvertreter und Selbständigkeit (beruflich)
Handelsvertreter und Selbständigkeit (beruflich) haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche Person, Arbeitsverhältnis, Arbeitszeit, Auftraggeber, Österreich, Franchising, Freier Mitarbeiter, Gewerbe, Gewerbeordnung 1994, Handelsgesetzbuch, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Scheinselbständigkeit, Schweiz, Tätigkeit, Unternehmer.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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Arbeitnehmerähnliche Person
Als arbeitnehmerähnliche Person wird in erster Linie eine Arbeitskraft bezeichnet, die zwar selbständiger Unternehmer, aber von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig ist, wenn sie auch wegen fehlender Eingliederung in eine betriebliche Organisation (anders als ein Arbeitnehmer) nicht persönlich abhängig ist.
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Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.
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Arbeitszeit
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen.
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Auftraggeber
Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt.
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Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Franchising
Der Anglizismus Franchising steht in der Wirtschaft für Vertriebssysteme, mit deren Hilfe Produkte, Dienstleistungen, Know-how oder Technologien unter Beachtung von vorgegebenen Standards vermarktet werden, wobei die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit der Vertragsparteien erhalten bleibt.
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Freier Mitarbeiter
Freie Mitarbeiter sind im Arbeitsrecht selbständige Arbeitskräfte, die aufgrund eines freien Dienst- oder Werkvertrages Aufträge selbständig und in der Regel persönlich ausführen, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein.
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Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.
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Gewerbeordnung 1994
Die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ist ein österreichisches Gesetz, das die selbständig ausgeübten Gewerbe, den Zugang zu diesen und deren Ausübung regelt.
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.
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Scheinselbständigkeit
Die Scheinselbständigkeit erweckt auf dem Arbeitsmarkt den Rechtsschein der Selbständigkeit, obwohl tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht.
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Tätigkeit
Erwerbstätigkeit Tätigkeit (auch Aktivität) bezeichnet ein Handeln des Menschen und kann sowohl körperliche als auch geistige Verrichtungen umfassen.
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Unternehmer
Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Handelsvertreter und Selbständigkeit (beruflich)
- Was es gemein hat Handelsvertreter und Selbständigkeit (beruflich)
- Ähnlichkeiten zwischen Handelsvertreter und Selbständigkeit (beruflich)
Vergleich zwischen Handelsvertreter und Selbständigkeit (beruflich)
Handelsvertreter verfügt über 92 Beziehungen, während Selbständigkeit (beruflich) hat 149. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 6.64% = 16 / (92 + 149).
Referenzen
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