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Haftung (Recht) und Vorsatz (Recht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Haftung (Recht) und Vorsatz (Recht)

Haftung (Recht) vs. Vorsatz (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

Ähnlichkeiten zwischen Haftung (Recht) und Vorsatz (Recht)

Haftung (Recht) und Vorsatz (Recht) haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesgerichtshof, Deliktsrecht (Deutschland), Fahrlässigkeit, Haftpflichtversicherung, Privatrecht, Rechtsfolge, Rechtsprechung, Rechtswidrigkeit, Schutzgesetz, Vertretenmüssen.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Deliktsrecht (Deutschland)

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck.

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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, über die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit ist allgemein der Verstoß eines Rechtssubjekts gegen das geltende Recht.

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Schutzgesetz

Schutzgesetz ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Rechtsnorm, die – neben dem Schutz der Allgemeinheit – dazu dienen soll, die einzelne natürliche Person oder Personenkreise gegen die schuldhafte Verletzung eines Rechtsguts zu schützen.

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Vertretenmüssen

Vertretenmüssen ist ein Rechtsbegriff und Tatbestandsmerkmal des deutschen allgemeinen Schuldrechts.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Haftung (Recht) und Vorsatz (Recht)

Haftung (Recht) verfügt über 199 Beziehungen, während Vorsatz (Recht) hat 48. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 4.45% = 11 / (199 + 48).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Haftung (Recht) und Vorsatz (Recht). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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