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Haftung (Recht) und Verbindlichkeit

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Haftung (Recht) und Verbindlichkeit

Haftung (Recht) vs. Verbindlichkeit

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

Ähnlichkeiten zwischen Haftung (Recht) und Verbindlichkeit

Haftung (Recht) und Verbindlichkeit haben 14 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Bereicherungsrecht, Causa (Rechtsgrund), Erfüllung (Recht), Gläubiger, Handelsgesetzbuch, Heiratsvermittlung, Kaufvertrag (Deutschland), Naturalobligation, Rechtsprechung, Schuldner, Unternehmen, Verjährung (Deutschland), Verpflichtetsein.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

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Causa (Rechtsgrund)

Causa (lat.: Fall, Ursache) ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen „Grund einer Zuwendung“.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Heiratsvermittlung

''Der Heirathsvermittler''. Holzstich nach einem Gemälde von Edmund Herger (1860–1906) zu einem oberbayerischen Brauch. Erschienen in der Zeitschrift ''Die Gartenlaube'', 1890. Mit einer Heiratsvermittlung helfen Dritte heiratswilligen Männern und Frauen, einen geeigneten Partner (zum Beispiel über eine Partnervermittlung) für die beabsichtigte Eheschließung zu finden.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Naturalobligation

Naturalobligationen (auch natürliche Verbindlichkeiten oder unvollkommene Verbindlichkeiten im weiteren Sinne)Vgl.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Verpflichtetsein

Im deutschen Zivilrecht ist ein Träger von Rechten verpflichtet, wenn sich aus einem Schuldverhältnis Ansprüche gegen ihn richten (vgl.  Bürgerliches Gesetzbuch|BGB).

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Haftung (Recht) und Verbindlichkeit

Haftung (Recht) verfügt über 199 Beziehungen, während Verbindlichkeit hat 56. Als sie gemeinsam 14 haben, ist der Jaccard Index 5.49% = 14 / (199 + 56).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Haftung (Recht) und Verbindlichkeit. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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