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Haftung (Recht) und Unterlassen (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Haftung (Recht) und Unterlassen (Deutschland)

Haftung (Recht) vs. Unterlassen (Deutschland)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.

Ähnlichkeiten zwischen Haftung (Recht) und Unterlassen (Deutschland)

Haftung (Recht) und Unterlassen (Deutschland) haben 20 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Absolutes Recht, Bürgerliches Gesetzbuch, Duldung (Recht), Eigentum, Handelsgesetzbuch, Natürliche Person, Privatrecht, Rechtsbegriff, Rechtsfolge, Rechtsgebiet, Rechtshandlung, Rechtsprechung, Rechtswidrigkeit, Rechtswissenschaft, Schaden, Schadensersatz, Schuldverhältnis, Schweiz, Unternehmen, Vorsatz (Recht).

Absolutes Recht

Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Duldung (Recht)

Die Duldung ist in der Rechtswissenschaft das Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, das zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

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Rechtsgebiet

Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.

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Rechtshandlung

Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit ist allgemein der Verstoß eines Rechtssubjekts gegen das geltende Recht.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Schaden

Der Schaden (veraltet auch Schade, von mittelhochdeutsch schade) ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Haftung (Recht) und Unterlassen (Deutschland)

Haftung (Recht) verfügt über 199 Beziehungen, während Unterlassen (Deutschland) hat 134. Als sie gemeinsam 20 haben, ist der Jaccard Index 6.01% = 20 / (199 + 134).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Haftung (Recht) und Unterlassen (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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