Ähnlichkeiten zwischen Haftung (Recht) und Sicherungsgrundschuld
Haftung (Recht) und Sicherungsgrundschuld haben 19 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesgerichtshof, Eigentum, Gläubiger, Grundschuld, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Hypothek (Deutschland), Kredit, Mietvertrag (Deutschland), Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Realsicherheit, Rechtsordnung, Rechtsprechung, Schadensersatz, Schweiz, Sicherungsvertrag, Verwertung, Vollstreckungsabwehrklage.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Grundschuld
Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.
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Grundstück
Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.
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Grundstücksgleiches Recht
Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.
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Hypothek (Deutschland)
Eine Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht, das als Kreditsicherheit zur Sicherung einer Forderung oder eines Kredites dient und auf Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten lastet.
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Kredit
Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.
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Mietvertrag (Deutschland)
''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.
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Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.
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Realsicherheit
Realsicherheit (oder Sachsicherheit) ist im Bankwesen eine Kreditsicherheit, bei der ein oder mehrere Sicherungsgeber dem Kreditgeber eines oder mehrere dingliche Rechte einräumen.
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Rechtsordnung
Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Schadensersatz
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Sicherungsvertrag
Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten.
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Verwertung
Als Verwertung wird die Veräußerung von Gegenständen, auch immaterieller Art, bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen.
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Vollstreckungsabwehrklage
Mittels der Vollstreckungsabwehrklage gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) – vor Einfügung der amtlichen Überschrift in ZPO teilweise auch als Vollstreckungsgegenklage bezeichnet – kann der Vollstreckungsschuldner in der Zwangsvollstreckung unter bestimmten Voraussetzungen Einwendungen und Einreden gegen den titulierten Anspruch und damit gegen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung geltend machen.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Haftung (Recht) und Sicherungsgrundschuld
- Was es gemein hat Haftung (Recht) und Sicherungsgrundschuld
- Ähnlichkeiten zwischen Haftung (Recht) und Sicherungsgrundschuld
Vergleich zwischen Haftung (Recht) und Sicherungsgrundschuld
Haftung (Recht) verfügt über 199 Beziehungen, während Sicherungsgrundschuld hat 107. Als sie gemeinsam 19 haben, ist der Jaccard Index 6.21% = 19 / (199 + 107).
Referenzen
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