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Haftung (Recht) und Kapitalgesellschaft

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Haftung (Recht) und Kapitalgesellschaft

Haftung (Recht) vs. Kapitalgesellschaft

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

Ähnlichkeiten zwischen Haftung (Recht) und Kapitalgesellschaft

Haftung (Recht) und Kapitalgesellschaft haben 18 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Arbeitnehmer, Betriebsvermögen, Bundesgerichtshof, Durchgriffshaftung, Eigenkapital, Existenzvernichtungshaftung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Handelsgesetzbuch, Handelsrecht (Deutschland), Insolvenz, Juristische Person, Kommanditist, Komplementär (Gesellschaftsrecht), Natürliche Person, Obligationenrecht (Schweiz), Personengesellschaft, Verein.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Betriebsvermögen

Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Durchgriffshaftung

Durchgriffshaftung liegt im Gesellschaftsrecht vor, wenn die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft in bestimmten Fällen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften müssen, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht.

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Eigenkapital

Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht.

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Existenzvernichtungshaftung

Als Existenzvernichtungshaftung (Haftung für einen existenzvernichtenden Eingriff) bezeichnet man eine Rechtsfigur im deutschen Recht, nach welcher die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ausnahmsweise über ihr eingesetztes Kapital hinaus für eine Überschuldung der Gesellschaft haften.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Handelsrecht (Deutschland)

Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kommanditist

Kommanditist ist die Bezeichnung für den nur beschränkt haftenden Gesellschafter (Teilhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

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Komplementär (Gesellschaftsrecht)

Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Haftung (Recht) und Kapitalgesellschaft

Haftung (Recht) verfügt über 199 Beziehungen, während Kapitalgesellschaft hat 113. Als sie gemeinsam 18 haben, ist der Jaccard Index 5.77% = 18 / (199 + 113).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Haftung (Recht) und Kapitalgesellschaft. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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