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Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) und Klaus Lüdicke

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) und Klaus Lüdicke

Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) vs. Klaus Lüdicke

Die Gültigmachung der Ehe ist nach dem römisch-katholischen kanonischen Recht ein Weg, Ehen zu ordnen, die ungültig geschlossen wurden oder deren Gültigkeit zweifelhaft ist. Klaus Lüdicke (* 18. Juni 1943 in Bad Warmbrunn) ist ein deutscher römisch-katholischer Theologe und Kirchenrechtler.

Ähnlichkeiten zwischen Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) und Klaus Lüdicke

Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) und Klaus Lüdicke haben 1 etwas gemeinsam (in Unionpedia): Kanonisches Recht.

Kanonisches Recht

Der Begriff kanonisches Recht oder Canonisches Recht kann mehrere Bedeutungen haben: Meist ist er gleichbedeutend mit dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche, im weiteren Sinn kann er das Kirchenrecht auch anderer Kirchen bezeichnen, soweit sie Canones der Synoden und Konzilien oder von Rechtssammlungen aus vorreformatorischer Zeit berücksichtigen.

Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) und Kanonisches Recht · Kanonisches Recht und Klaus Lüdicke · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) und Klaus Lüdicke

Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) verfügt über 18 Beziehungen, während Klaus Lüdicke hat 17. Als sie gemeinsam 1 haben, ist der Jaccard Index 2.86% = 1 / (18 + 17).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Gültigmachung der Ehe (Kirchenrecht) und Klaus Lüdicke. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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