Ähnlichkeiten zwischen Gläubiger und Recht
Gläubiger und Recht haben 4 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Anspruch (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Schuldrecht (Deutschland), Zwangsvollstreckungsrecht.
Anspruch (Recht)
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Zwangsvollstreckungsrecht
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).
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Vergleich zwischen Gläubiger und Recht
Gläubiger verfügt über 25 Beziehungen, während Recht hat 202. Als sie gemeinsam 4 haben, ist der Jaccard Index 1.76% = 4 / (25 + 202).
Referenzen
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