Ähnlichkeiten zwischen Gläubiger und Leistung (Recht)
Gläubiger und Leistung (Recht) haben 6 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Anspruch (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtsbegriff, Schuldner, Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis.
Anspruch (Recht)
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
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Schuldner
Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Schuldverhältnis
Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Gläubiger und Leistung (Recht)
- Was es gemein hat Gläubiger und Leistung (Recht)
- Ähnlichkeiten zwischen Gläubiger und Leistung (Recht)
Vergleich zwischen Gläubiger und Leistung (Recht)
Gläubiger verfügt über 25 Beziehungen, während Leistung (Recht) hat 31. Als sie gemeinsam 6 haben, ist der Jaccard Index 10.71% = 6 / (25 + 31).
Referenzen
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