Ähnlichkeiten zwischen Gestaltungsrecht und Gewährleistung
Gestaltungsrecht und Gewährleistung haben 8 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Anspruch (Recht), Übereignung, Bürgerliches Gesetzbuch, Minderung, Rücktritt (Zivilrecht), Schenkung, Verbraucherschutz, Verjährung (Deutschland).
Anspruch (Recht)
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.
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Übereignung
Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Minderung
Die Minderung (von „mindern“ im Sinne von vermindern, verringern usw.) ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht.
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Rücktritt (Zivilrecht)
Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.
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Schenkung
Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).
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Verbraucherschutz
Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen.
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Verjährung (Deutschland)
Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Gestaltungsrecht und Gewährleistung
- Was es gemein hat Gestaltungsrecht und Gewährleistung
- Ähnlichkeiten zwischen Gestaltungsrecht und Gewährleistung
Vergleich zwischen Gestaltungsrecht und Gewährleistung
Gestaltungsrecht verfügt über 71 Beziehungen, während Gewährleistung hat 70. Als sie gemeinsam 8 haben, ist der Jaccard Index 5.67% = 8 / (71 + 70).
Referenzen
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