Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Installieren
Schneller Zugriff als Browser!
 

Gesellschafter und Regress (Recht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Gesellschafter und Regress (Recht)

Gesellschafter vs. Regress (Recht)

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt. Der Regress („Rückkehr“) ist im Zivilrecht der gesetzlich vorgesehene Rückgriff eines zur Leistung verpflichteten Schuldners gegen einen Dritten, der dem Schuldner gegenüber hierfür haftet.

Ähnlichkeiten zwischen Gesellschafter und Regress (Recht)

Gesellschafter und Regress (Recht) haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebsvermögen, Gesamtschuld, Gesellschaft (Gesellschaftsrecht), Gesellschaftsvertrag, Gesetz, Haftung (Gesellschaftsrecht), Handelsgesetzbuch, Komplementär (Gesellschaftsrecht), Privatrecht, Rechtsbegriff.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Bürgerliches Gesetzbuch und Gesellschafter · Bürgerliches Gesetzbuch und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Betriebsvermögen

Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden.

Betriebsvermögen und Gesellschafter · Betriebsvermögen und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

Gesamtschuld und Gesellschafter · Gesamtschuld und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)

Eine Gesellschaft (societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

Gesellschaft (Gesellschaftsrecht) und Gesellschafter · Gesellschaft (Gesellschaftsrecht) und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

Gesellschafter und Gesellschaftsvertrag · Gesellschaftsvertrag und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

Gesellschafter und Gesetz · Gesetz und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Haftung (Gesellschaftsrecht)

Unter Haftung versteht man im Gesellschaftsrecht Deutschlands das Einstehenmüssen der Gesellschafter eines Unternehmens für dessen Gesellschaftsschulden.

Gesellschafter und Haftung (Gesellschaftsrecht) · Haftung (Gesellschaftsrecht) und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

Gesellschafter und Handelsgesetzbuch · Handelsgesetzbuch und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Komplementär (Gesellschaftsrecht)

Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

Gesellschafter und Komplementär (Gesellschaftsrecht) · Komplementär (Gesellschaftsrecht) und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

Gesellschafter und Privatrecht · Privatrecht und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

Gesellschafter und Rechtsbegriff · Rechtsbegriff und Regress (Recht) · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Gesellschafter und Regress (Recht)

Gesellschafter verfügt über 43 Beziehungen, während Regress (Recht) hat 128. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 6.43% = 11 / (43 + 128).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Gesellschafter und Regress (Recht). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »