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Geldschuld und Schickschuld

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Geldschuld und Schickschuld

Geldschuld vs. Schickschuld

Unter Geldschuld (oder Geldzahlungsschuld) wird im Rechtssinne jede Schuld bezeichnet, die der Schuldner mit gesetzlichen Zahlungsmitteln in einer bestimmten Währung zu begleichen hat. Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht Deutschlands, wonach der Leistungsort (Erfüllungsort) beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden, und der Erfolgsort beim Gläubiger.

Ähnlichkeiten zwischen Geldschuld und Schickschuld

Geldschuld und Schickschuld haben 25 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Überweisung (Zahlungsverkehr), Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesgerichtshof, Business-to-Administration, Business-to-Business, Erfolgsort (Schuldrecht), Europäisches Parlament, Gattungsschuld, Gerichtshof der Europäischen Union, Geschäftsbeziehung, Gewerbe, Gutschrift, Kaufvertrag (Deutschland), Leistung (Recht), Leistungsort, Niederlassung (Wirtschaft), Rat der Europäischen Union, Rechtssicherheit, Sitz (juristische Person), Unmöglichkeit (BGB), Unternehmen, Verbraucher, Wohnsitz (Deutschland), Zahlungsempfänger, Zahlungsort.

Überweisung (Zahlungsverkehr)

Die Überweisung ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem ein Zahler (Schuldner) sein kontoführendes Kreditinstitut auffordert, Buchgeld zu Lasten seines Girokontos dem Konto des Zahlungsempfängers (Gläubiger) gutzuschreiben.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Business-to-Administration

Business-to-Administration (B2C; oder Business-to-Government, B2G) ist in der Betriebswirtschaftslehre, im E-Business und allgemein im Marketing der Anglizismus für eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung.

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Business-to-Business

Business-to-Business (B2B) ist in der Betriebswirtschaftslehre, im E-Business und allgemein im Marketing der Anglizismus für eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen.

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Erfolgsort (Schuldrecht)

Der Erfolgsort bezeichnet im Schuldrecht den Ort, an dem der Erfolg einer geschuldeten Leistung eintritt.

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Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament (inoffiziell auch Europaparlament oder EU-Parlament; kurz EP) mit offiziellem Sitz in Straßburg ist das Parlament der Europäischen Union (EU-Vertrag).

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Gattungsschuld

Gattungsschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht.

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Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union (GHdEU; CVRIA, auch CURIA, lateinisch für ‚Amtsgebäude‘) mit Sitz in Luxemburg ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (EU-Vertrag).

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Geschäftsbeziehung

Geschäftsbeziehung (oder Geschäftsverbindung) ist eine langfristig angelegte, an ökonomischen Zielen ausgerichtete Interaktion zwischen Wirtschaftssubjekten, aus der eine Vielzahl von Geschäften hervorgeht.

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Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.

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Gutschrift

Unter Gutschrift versteht man im Bankwesen die einen Habensaldo erhöhende und den Sollsaldo vermindernde oder in einen Habensaldo verwandelnde Habenbuchung auf einem Bankkonto.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Leistungsort

Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.

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Niederlassung (Wirtschaft)

Niederlassung ist ein Begriff der Wirtschaftslehre und wird im deutschen Sprachraum als räumlicher Standort von einer Betriebsstätte eines Unternehmens gesehen.

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Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (im Vertragstext Rat, nichtamtlich oft EU-Ministerrat oder Ministerrat), nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, ist ein Organ der Europäischen Union.

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Rechtssicherheit

Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.

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Sitz (juristische Person)

Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.

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Unmöglichkeit (BGB)

Unmöglichkeit ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Wohnsitz (Deutschland)

Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person.

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Zahlungsempfänger

Zahlungsempfänger ist in der Wirtschaft ein Gläubiger, der eine Zahlung von einem Zahlungspflichtigen (Schuldner) erhält.

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Zahlungsort

Zahlungsort ist im Schuldrecht Deutschlands der Ort, an dem der Schuldner seinem Gläubiger die Geldschuld zu erbringen hat.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Geldschuld und Schickschuld

Geldschuld verfügt über 85 Beziehungen, während Schickschuld hat 43. Als sie gemeinsam 25 haben, ist der Jaccard Index 19.53% = 25 / (85 + 43).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Geldschuld und Schickschuld. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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