Ähnlichkeiten zwischen Gegenleistung und Mangel (Recht)
Gegenleistung und Mangel (Recht) haben 8 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Gläubiger, Kaufvertrag (Deutschland), Leistung (Recht), Mangel (Recht), Mietvertrag (Deutschland), Nacherfüllung, Schuldrecht (Deutschland), Werkvertrag (Deutschland).
Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Kaufvertrag (Deutschland)
Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.
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Leistung (Recht)
Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.
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Mangel (Recht)
Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.
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Mietvertrag (Deutschland)
''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.
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Nacherfüllung
Unter Nacherfüllung versteht man im deutschen Schuldrecht das dem Käufer beim Kaufvertrag und dem Besteller beim Werkvertrag eingeräumte Gewährleistungsrecht, das ihm einen Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung einräumt, sofern der Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweist.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Werkvertrag (Deutschland)
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Gegenleistung und Mangel (Recht)
- Was es gemein hat Gegenleistung und Mangel (Recht)
- Ähnlichkeiten zwischen Gegenleistung und Mangel (Recht)
Vergleich zwischen Gegenleistung und Mangel (Recht)
Gegenleistung verfügt über 40 Beziehungen, während Mangel (Recht) hat 81. Als sie gemeinsam 8 haben, ist der Jaccard Index 6.61% = 8 / (40 + 81).
Referenzen
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