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Garantie und Wirksamkeit (Recht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Garantie und Wirksamkeit (Recht)

Garantie vs. Wirksamkeit (Recht)

Um eine Garantie handelt es sich allgemein, wenn ein Rechtssubjekt ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen bereits vor Eintritt eines bestimmten Ereignisses rechtsverbindlich zusagt, etwa mittels eines entsprechenden Vertrags (Garantievertrag). Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

Ähnlichkeiten zwischen Garantie und Wirksamkeit (Recht)

Garantie und Wirksamkeit (Recht) haben 2 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Rechtsgeschäft, Vertrag.

Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

Garantie und Rechtsgeschäft · Rechtsgeschäft und Wirksamkeit (Recht) · Mehr sehen »

Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

Garantie und Vertrag · Vertrag und Wirksamkeit (Recht) · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Garantie und Wirksamkeit (Recht)

Garantie verfügt über 190 Beziehungen, während Wirksamkeit (Recht) hat 28. Als sie gemeinsam 2 haben, ist der Jaccard Index 0.92% = 2 / (190 + 28).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Garantie und Wirksamkeit (Recht). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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