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Garantie und Unterlassen (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Garantie und Unterlassen (Deutschland)

Garantie vs. Unterlassen (Deutschland)

Um eine Garantie handelt es sich allgemein, wenn ein Rechtssubjekt ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen bereits vor Eintritt eines bestimmten Ereignisses rechtsverbindlich zusagt, etwa mittels eines entsprechenden Vertrags (Garantievertrag). Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.

Ähnlichkeiten zwischen Garantie und Unterlassen (Deutschland)

Garantie und Unterlassen (Deutschland) haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft (Österreich), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Handeln, Natürliche Person, Privatrecht, Rechtsbegriff, Rechtsprechung, Reichsgericht, Schaden, Schadensersatz, Schuldrecht (Deutschland), Schweiz, Vertrag, Widerruf (Recht).

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bürgschaft (Österreich)

Die Bürgschaft ist im österreichischen Schuldrecht ein obligatorisches Sicherungsmittel zur Befriedigung des Gläubigers auf den Fall, dass der erste Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfülle (§§ 1342 ff., 1346 ABGB).

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Handeln

Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.

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Schaden

Der Schaden (veraltet auch Schade, von mittelhochdeutsch schade) ist jeder materielle oder immaterielle Nachteil, den eine Person oder Sache durch ein Ereignis erleidet.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Widerruf (Recht)

Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Garantie und Unterlassen (Deutschland)

Garantie verfügt über 190 Beziehungen, während Unterlassen (Deutschland) hat 134. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 4.94% = 16 / (190 + 134).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Garantie und Unterlassen (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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