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Fusion (Wirtschaft) und Marktmacht

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Fusion (Wirtschaft) und Marktmacht

Fusion (Wirtschaft) vs. Marktmacht

Unter Fusion wird die Unternehmensverbindung von mindestens zwei bisher rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit verstanden, wobei mindestens eines der Unternehmen auf das andere aufgeht und dabei seine rechtliche Eigenständigkeit verliert. Als Marktmacht bezeichnet man die Fähigkeit eines Marktteilnehmers, auf Produkte oder Dienstleistungen, Marktpreise und/oder andere Marktdaten der anderen Marktteilnehmer Einfluss nehmen zu können.

Ähnlichkeiten zwischen Fusion (Wirtschaft) und Marktmacht

Fusion (Wirtschaft) und Marktmacht haben 13 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Absatzvolumen, Betriebsgröße, Fixkosten, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellrecht, Lieferant, Marktanteil, Marktbeherrschende Stellung, Produktion, Skaleneffekt, Verhandlungsmacht, Wirtschaftszweig, Zusammenschlusskontrolle.

Absatzvolumen

Unter Absatzvolumen versteht man in der Betriebswirtschaftslehre die Menge verkaufter Produkte oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen oder eine Branche in einem bestimmten Zeitraum.

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Betriebsgröße

Unter Betriebsgröße versteht man eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die die Größe eines einzelnen Unternehmens zu Vergleichszwecken wiedergeben soll.

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Fixkosten

Fixe und variable Kosten Die fixen Kosten (kurz Fixkosten, auch Bereitschaftskosten, zeitabhängige Kosten oder beschäftigungsunabhängige Kosten genannt) sind in der Betriebswirtschaftslehre als Kostenart ein Teil der Gesamtkosten, welche während einer betrachteten Bezugsgröße (in der Regel Beschäftigung) in einer bestimmten Rechnungsperiode konstant bleiben.

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.

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Kartellrecht

Das Kartellrecht bildet in der Rechtswissenschaft ein Teilrechtsgebiet des Wettbewerbsrechts, das Rechtsbestimmungen zur Verhinderung von wirtschaftlichen Kartellen zum Inhalt hat.

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Lieferant

Als Lieferant bezeichnet man beim Versendungskauf ein Wirtschaftssubjekt, das einem Kunden Waren oder Dienstleistungen durch Lieferung übergibt oder überlässt.

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Marktanteil

Als Marktanteil bezeichnet man allgemein in der Wirtschaft und speziell in der Marktforschung den in Prozent ausgedrückten mengenmäßigen (Absatzvolumen) oder wertmäßigen (Umsatzerlös) Anteil eines Unternehmens oder Produkts am gesamten Marktvolumen zu einem bestimmten Zeitpunkt.

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Marktbeherrschende Stellung

Eine marktbeherrschende Stellung liegt in der Betriebswirtschaftslehre, Mikroökonomie und im Wettbewerbsrecht vor, wenn ein Unternehmen auf einem Markt keinem oder nur ungenügendem Wettbewerb ausgesetzt ist.

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Produktion

Unter Produktion (aus, „vor-, vorwärts-“ und, „führen“; insbesondere bei Realgütern auch Fertigung, Fabrikation oder Verarbeitung, Bearbeitung, als Rechtsbegriff die Herstellung) versteht die Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre die durch Kombination von Produktionsfaktoren während eines Transformationsprozesses hergestellten Güter und Dienstleistungen.

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Skaleneffekt

Als Skaleneffekt wird in der Produktionstheorie, der Betriebswirtschaftslehre und in der Mikroökonomie die Abhängigkeit der Produktionsmenge pro Zeitspanne von der Menge der eingesetzten Produktionsfaktoren definiert.

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Verhandlungsmacht

Verhandlungsmacht Verhandlungsmacht (engl. bargaining power) ist ein Begriff in verschiedenen Verhandlungstheorien, setzt sich aus den Begriffen Verhandlung und Macht zusammen und beschreibt die relative Stärke der Verhandlungsposition zwischen Personen oder Organisationen während eines Interessenausgleichs.

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Wirtschaftszweig

Als Wirtschaftszweig oder Branche (norddeutsch) bezeichnet man in der Wirtschaft eine Gruppe von Unternehmen, die nah verwandte Substitute herstellen.

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Zusammenschlusskontrolle

Die Zusammenschlusskontrolle (auch Fusionskontrolle) ist ein Instrument des staatlichen (teilweise auch des zwischenstaatlichen) Wettbewerbsrechts, das darauf gerichtet ist, substantielle Störungen des freien und ungehinderten Wettbewerbs durch übermäßige Konzentration unternehmerischer Macht zu unterbinden.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Fusion (Wirtschaft) und Marktmacht

Fusion (Wirtschaft) verfügt über 63 Beziehungen, während Marktmacht hat 133. Als sie gemeinsam 13 haben, ist der Jaccard Index 6.63% = 13 / (63 + 133).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Fusion (Wirtschaft) und Marktmacht. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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