Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Frei
Schneller Zugriff als Browser!
 

Fränkisches Reich und Hörigkeit (Rechtsgeschichte)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Fränkisches Reich und Hörigkeit (Rechtsgeschichte)

Fränkisches Reich vs. Hörigkeit (Rechtsgeschichte)

Das Fränkische Reich oder Frankenreich, das vom 5. Als Hörige werden mittelalterliche Bauern (seltener auch andere soziale Gruppen, beispielsweise Waldschmiede oder andere Handwerker) auf Herrenhöfen bezeichnet, die sich in Abhängigkeit von einem Grundherrn (z. B. Ritter) befanden.

Ähnlichkeiten zwischen Fränkisches Reich und Hörigkeit (Rechtsgeschichte)

Fränkisches Reich und Hörigkeit (Rechtsgeschichte) haben 7 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Adel, Allod, Frondienst, Grundherrschaft, Landwirt, Leibeigenschaft, Zinsbauer.

Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

Adel und Fränkisches Reich · Adel und Hörigkeit (Rechtsgeschichte) · Mehr sehen »

Allod

Das Allod (altniederfränkisch allōd „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und ōd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein Stadtgrundstück oder -anwesen), über das der Eigentümer (Eigner, auch Erbherr) frei verfügen konnte.

Allod und Fränkisches Reich · Allod und Hörigkeit (Rechtsgeschichte) · Mehr sehen »

Frondienst

Der Frondienst (vom mittelhochdeutschen vrôn „was den Herrn betrifft, ihm gehört“, zu mittelhochdeutsch frô „Herr“) bezeichnet persönliche Dienstleistungen von Bauern für ihre Grundherren.

Fränkisches Reich und Frondienst · Frondienst und Hörigkeit (Rechtsgeschichte) · Mehr sehen »

Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.

Fränkisches Reich und Grundherrschaft · Grundherrschaft und Hörigkeit (Rechtsgeschichte) · Mehr sehen »

Landwirt

Modernes landwirtschaftliches Gespann Landwirtschaft in Vietnam: Pflügen mit einem Wasserbüffel als Zugtier Arbeiter in einem Reisfeld, Bangladesch Landwirt, auch Bauer (von mittelhochdeutsch gebûre „Mitbewohner, Nachbar, Dorfgenosse“), veraltet Ökonom, ist ein Beruf der Landwirtschaft.

Fränkisches Reich und Landwirt · Hörigkeit (Rechtsgeschichte) und Landwirt · Mehr sehen »

Leibeigenschaft

Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit in Europa verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über Leibeigene (auch genannt Eigenleute).

Fränkisches Reich und Leibeigenschaft · Hörigkeit (Rechtsgeschichte) und Leibeigenschaft · Mehr sehen »

Zinsbauer

Zinsbauern, auch Zinsleute, Gabelleute oder Zensualen (lat. homines censuales) waren Angehörige des Bauernstands, die gegenüber dem Grundherrn zur Leistung von bestimmten Geldabgaben (Zinsgeld, zu.

Fränkisches Reich und Zinsbauer · Hörigkeit (Rechtsgeschichte) und Zinsbauer · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Fränkisches Reich und Hörigkeit (Rechtsgeschichte)

Fränkisches Reich verfügt über 210 Beziehungen, während Hörigkeit (Rechtsgeschichte) hat 23. Als sie gemeinsam 7 haben, ist der Jaccard Index 3.00% = 7 / (210 + 23).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Fränkisches Reich und Hörigkeit (Rechtsgeschichte). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »