Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Installieren
Schneller Zugriff als Browser!
 

Familienname und Lebenspartnerschaftsgesetz

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Familienname und Lebenspartnerschaftsgesetz

Familienname vs. Lebenspartnerschaftsgesetz

Der Familienname ist ein Teil des Namens eines Menschen. Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).

Ähnlichkeiten zwischen Familienname und Lebenspartnerschaftsgesetz

Familienname und Lebenspartnerschaftsgesetz haben 11 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Adoption, Bayern, Dänemark, Ehe, Familie, Hessen, Namensrecht, Scheidung, Schleswig-Holstein, Standesamt, Verwandtschaftsbeziehung.

Adoption

Adoption oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

Adoption und Familienname · Adoption und Lebenspartnerschaftsgesetz · Mehr sehen »

Bayern

Bayern (Ländercode BY; amtlich Freistaat Bayern) ist das flächengrößte der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und liegt in deren Südosten.

Bayern und Familienname · Bayern und Lebenspartnerschaftsgesetz · Mehr sehen »

Dänemark

Dänemark ist ein Land im nördlichen Europa und neben Grönland und den Färöern eines der drei Länder des Königreiches Dänemark.

Dänemark und Familienname · Dänemark und Lebenspartnerschaftsgesetz · Mehr sehen »

Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

Ehe und Familienname · Ehe und Lebenspartnerschaftsgesetz · Mehr sehen »

Familie

Eine Familie aus Eltern und drei Kindern Kloster Guadalupe, Spanien 2007. Todd. Grüntöne: Formen der Stammfamilie (je dunkler, desto stärker ausgeprägt). Gelbtöne: Kernfamilie. Orangetöne: kommunitäre Familie. Grau: endogam-patrilokale Familie. Rote Streifen: matrilokale Familie. Familie (von lateinisch familia „Gesinde“, „Gesamtheit der Dienerschaft“, einer Kollektivbildung von famulus „Diener“) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert.

Familie und Familienname · Familie und Lebenspartnerschaftsgesetz · Mehr sehen »

Hessen

Hessen (Abkürzung HE) ist eine parlamentarische Republik und ein teilsouveräner Gliedstaat (Land) der Bundesrepublik Deutschland.

Familienname und Hessen · Hessen und Lebenspartnerschaftsgesetz · Mehr sehen »

Namensrecht

Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und welche die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen).

Familienname und Namensrecht · Lebenspartnerschaftsgesetz und Namensrecht · Mehr sehen »

Scheidung

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe.

Familienname und Scheidung · Lebenspartnerschaftsgesetz und Scheidung · Mehr sehen »

Schleswig-Holstein

Landessymbol Schleswig-Holsteins (''Jedermann-Wappen'') Schleswig-Holstein (amtlich Land Schleswig-Holstein;,,, Abkürzung SH) ist eine parlamentarische Republik und ein teilsouveräner Gliedstaat (Land) der Bundesrepublik Deutschland.

Familienname und Schleswig-Holstein · Lebenspartnerschaftsgesetz und Schleswig-Holstein · Mehr sehen »

Standesamt

Standesamt, Emailleschild um 1950, DDR Amtsschild in Nordrhein-Westfalen Das Standesamt ist in Deutschland (seit dem 1. Februar 1870 im Großherzogtum Baden, seit dem 1. Oktober 1874 in Preußen sowie seit dem 1. Januar 1876 im restlichen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem.

Familienname und Standesamt · Lebenspartnerschaftsgesetz und Standesamt · Mehr sehen »

Verwandtschaftsbeziehung

Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben.

Familienname und Verwandtschaftsbeziehung · Lebenspartnerschaftsgesetz und Verwandtschaftsbeziehung · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Familienname und Lebenspartnerschaftsgesetz

Familienname verfügt über 193 Beziehungen, während Lebenspartnerschaftsgesetz hat 257. Als sie gemeinsam 11 haben, ist der Jaccard Index 2.44% = 11 / (193 + 257).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Familienname und Lebenspartnerschaftsgesetz. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »