68 Beziehungen: Abgabenordnung, Abwägungsfehler, Antragsrecht, Außenprüfung, Auslegung (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Behörde, Bescheid, Bestandskraft, Beurteilungsspielraum, Billigkeit, Bundesverwaltungsgericht (Deutschland), Eingriffsermächtigung, Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland), Entscheidung, Erkenntnisverfahren, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsordnung, Friedrich Schoch, Gebundene Entscheidung, Gefahrenabwehr, Gesetz, Gleichheitssatz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Grundrechte, Haftung (Steuerrecht), Haltverbot, Indikativ, Jörn Ipsen, Juristenzeitung, Juristische Fallbearbeitung, Juristische Schulung, Klage, Koppelungsvorschrift, Monatsschrift für Deutsches Recht, Nachschieben von Gründen, Nebenbestimmung, Opportunitätsprinzip, Pädagogische Freiheit, Privatrecht, Rechtsbehelf, Rechtsdogmatik, Rechtsfolge, Rechtsinstitut, Rechtsnorm, Rechtsprechung, Robert Alexy, Selbstbindung der Verwaltung, Spruchreife, Subsumtion, ..., Tatbestand, Terminologie, Udo Di Fabio, Ulla Held-Daab, Unbestimmter Rechtsbegriff, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Verspätungszuschlag (Deutschland), Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgericht (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvorschrift, Vornahmeurteil, Zeitschrift für das Juristische Studium, Zusage, Zwangsgeld, Zwangsmittel. Erweitern Sie Index (18 mehr) »
Abgabenordnung
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.
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Abwägungsfehler
Abwägungsfehler ist ein Begriff des deutschen Verwaltungsrechts.
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Antragsrecht
Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.
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Außenprüfung
Die Außenprüfung ist im Bereich des Steuerrechts eine – von der Finanzbehörde im Außendienst vorzunehmende – Gesamtüberprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte.
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Auslegung (Recht)
Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Behörde
Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.
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Bescheid
Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts.
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Bestandskraft
Bestandskraft ist im Verwaltungsrecht die sich aus der Rechtswirksamkeit von Verwaltungsakten ergebende Bindungswirkung.
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Beurteilungsspielraum
In der Rechtswissenschaft wird von einem Beurteilungsspielraum gesprochen, wenn der Gesetzgeber der Exekutive eine eigenständige Entscheidungsfreiheit zugesteht, ob ein Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm erfüllt ist.
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Billigkeit
Billigkeit ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.
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Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)
Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig (Blickrichtung Westen) Luftbild von Leipzig (2010) Haupteingang Blick vom Aufgang zum Gericht über den vorgelagerten Simsonplatz Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Wandelhalle im Bundesverwaltungsgericht Leipzig Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (Verwaltungsgerichtsbarkeit) und neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.
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Eingriffsermächtigung
Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung bzw.
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Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland)
Die Einstellung des Strafverfahrens bedeutet im Strafverfahrensrecht Deutschlands die Verfahrensbeendigung bei Offenhalten der Schuldfrage.
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Entscheidung
Eine Richtungsentscheidung am Scheideweg: links, rechts oder geradeaus? Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele.
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Erkenntnisverfahren
Erkenntnisverfahren sind im deutschen Recht die staatlich geregelten Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Zivil- und Strafgerichte) sowie den Gerichten der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung.
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Finanzgerichtsbarkeit
Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.
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Finanzgerichtsordnung
Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.
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Friedrich Schoch
Friedrich Schoch (* 1952 in Thaleischweiler) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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Gebundene Entscheidung
Bei einer gebundenen Entscheidung muss die Verwaltung, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen.
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Gefahrenabwehr
Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.
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Gesetz
Unter Gesetz versteht man.
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Gleichheitssatz
Rechtspflicht des Staates zur Einhaltung des Gleichheitssatzes hin. Der Gleichheitssatz („Das Recht achtet auf Gleichheit“) ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht, der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Hauptgleichheitsrecht).
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Grundrechte
Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.
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Haftung (Steuerrecht)
Haftung im deutschen Steuerrecht bedeutet das Einstehen mit dem eigenen Vermögen für eine fremde Steuerschuld.
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Haltverbot
Abb. 1: Zeichen 283 StVO, absolutes Haltverbot Abb. 2: Zeichen 286 StVO, eingeschränktes Haltverbot Das Haltverbot (HV) ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein behördliches Stationierungsverbot im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund zu halten.
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Indikativ
Der Indikativ (aus „zur Aussage geeigneter Modus“ zu lat. indicare „anzeigen, vorbringen“) ist, neben dem Imperativ und dem Konjunktiv, einer der drei grammatischen Modi des Verbs im Deutschen.
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Jörn Ipsen
Jörn Ipsen (2006) Jörn Ipsen (* 17. Juni 1944 in Weihe, Landkreis Harburg) ist ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler.
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Juristenzeitung
Die Juristenzeitung (JZ) (Eigenschreibweise JuristenZeitung) ist eine juristische Fachzeitschrift.
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Juristische Fallbearbeitung
Juristische Fallbearbeitung ist in Deutschland eine Methode zur rechtlichen Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes, die von Juristen angewandt wird.
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Juristische Schulung
Die Juristische Schulung (JuS) ist eine Fachzeitschrift, die seit 1961 monatlich im Verlag C. H. Beck erscheint.
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Klage
Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.
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Koppelungsvorschrift
Als Koppelungsvorschrift bezeichnet man im deutschen Verwaltungsrecht eine Rechtsnorm, die sowohl auf der Tatbestandsseite einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält als auch auf der Rechtsfolgenseite Ermessen einräumt.
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Monatsschrift für Deutsches Recht
Die Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) ist eine juristische Fachzeitschrift für die deutsche Zivilrechtspraxis aus dem Verlag Dr. Otto Schmidt.
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Nachschieben von Gründen
Das Nachschieben von Gründen bezeichnet im Verwaltungsprozessrecht die Ergänzung eines angefochtenen Verwaltungsakts durch die beklagte Behörde um weitere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
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Nebenbestimmung
Die Nebenbestimmung stellt ein Handlungsinstrument des deutschen Verwaltungsrechts dar.
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Opportunitätsprinzip
Das Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) ist die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens.
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Pädagogische Freiheit
Pädagogische Freiheit bezeichnet den für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlichen Ermessens- und Entscheidungsspielraum eines voll ausgebildeten Lehrers.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.
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Rechtsdogmatik
Die Rechtsdogmatik beschäftigt sich mit dem geltenden Recht (lex lata).
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Rechtsfolge
Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.
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Rechtsinstitut
Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.
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Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Robert Alexy
Robert Alexy in seinem Büro. Robert Alexy (* 9. September 1945 in Oldenburg i. O.) ist ein deutscher Jurist und Rechtsphilosoph.
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Selbstbindung der Verwaltung
Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschen Verwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches Handeln und veröffentlichte Verwaltungsanweisungen (z. B. Steuerrichtlinien), insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung.
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Spruchreife
Spruchreife stellt ein Stadium in einem Gerichtsverfahren dar, in der es für eine Entscheidung keiner weiteren Aufklärung des Sachverhalts mehr bedarf und das Gericht deshalb eine abschließende Entscheidung treffen kann.
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Subsumtion
Die Subsumtion (auch Subsumption), deutsch Unterordnung, ist ein klassifikatorischer Vorgang, bei dem man einen Begriff oder eine Struktur unter einen anderen Begriff bzw.
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Tatbestand
Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.
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Terminologie
Eine Terminologie ist die Menge aller Termini eines Fachgebiets.
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Udo Di Fabio
Udo Di Fabio auf der Frankfurter Buchmesse 2018 Udo Di Fabio (* 26. März 1954 in Walsum) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.
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Ulla Held-Daab
Ulla Held-Daab (* 1. Januar 1962 in Bad Marienberg/Westerwald) ist eine deutsche Juristin und seit dem 1.
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Unbestimmter Rechtsbegriff
Der unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet ein tatbestandliches Merkmal einer Rechtsnorm, welches der Gesetzgeber nicht legaldefiniert oder sonst festgelegt hat.
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Verhältnismäßigkeitsprinzip
Als Verhältnismäßigkeitsprinzip wird der Rechtsgrundsatz bezeichnet, der besagt, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird.
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Verspätungszuschlag (Deutschland)
Ein Verspätungszuschlag ist im deutschen Recht eine steuerliche Nebenleistung i. S. d.
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Verwaltungsakt (Deutschland)
Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.
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Verwaltungsgericht (Deutschland)
Gebäude des VG Leipzig in der ''Villa Thorer'' Das Verwaltungsgericht (Abkürzung VG) ist in Deutschland in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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Verwaltungsgerichtsordnung
Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.
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Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative.
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Verwaltungsverfahrensgesetz
Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
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Verwaltungsvorschrift
Eine Verwaltungsvorschrift (VwV, auch VV) ist in Deutschland eine Anordnung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von einer übergeordneten Verwaltungs­instanz oder einem Vorgesetzten an nachgeordnete Verwaltungsbehörden oder Bedienstete ergeht und deren Wirkbereich grundsätzlich auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkt sein soll.
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Vornahmeurteil
Ein Vornahmeurteil (auch Verpflichtungsurteil genannt) nach Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist im deutschen Verwaltungsrecht eine mögliche Urteilsform einer Verpflichtungsklage.
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Zeitschrift für das Juristische Studium
Die Zeitschrift für das Juristische Studium (abgekürzt mit ZJS) ist eine juristische Ausbildungszeitschrift, die seit 2008 zweimonatlich ausschließlich im Portable Document Format auf der eigenen Homepage veröffentlicht wird.
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Zusage
Unter einer Zusage versteht man allgemein das von einem Rechtssubjekt einseitig und rechtsverbindlich ausgedrückte Versprechen, künftig ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen vorzunehmen.
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Zwangsgeld
Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten, die der Verpflichtete selbst erfüllen kann (u. a. sogenannte unvertretbare Handlungen).
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Zwangsmittel
Mit Zwangsmitteln soll der Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen Nachdruck verliehen werden.
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Auswahlermessen, Entschließungsermessen, Ermessensausübung, Ermessensentscheidung, Ermessensfehler, Ermessensfehlerlehre, Ermessensfrage, Ermessensmissbrauch, Ermessensreduzierung auf Null, Ermessensspielraum, Gelenktes Ermessen, Intendiertes Ermessen, Pflichtgemäßes Ermessen.