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Eigentum und Intestaterbfolge (römisches Recht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Eigentum und Intestaterbfolge (römisches Recht)

Eigentum vs. Intestaterbfolge (römisches Recht)

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt. Intestaterbfolge ist ein juristischer Fachbegriff, der die gesetzliche Erbfolge im römischen Recht bezeichnet (verkürzt: „Fehlen eines Testats“.

Ähnlichkeiten zwischen Eigentum und Intestaterbfolge (römisches Recht)

Eigentum und Intestaterbfolge (römisches Recht) haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Agnat, Altrömisches Recht, Erbfolge (römisches Recht), Ius civile, Latein, Pandekten, Pater familias, Patria potestas, Prinzipat, Römische Republik, Römisches Bürgerrecht, Römisches Recht, Sui heredes, Vermögen (Recht), Walter Selb, Zwölftafelgesetz.

Agnat

Agnat (von lateinisch agnatus „der Hinzu-/Nachgeborene“) bezeichnete im Römischen Recht einen männlichen Blutsverwandten, der in ununterbrochener männlicher Linie und ehelich legitimiert von einem gemeinsamen Ahnherrn abstammt.

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Altrömisches Recht

Das altrömische Recht war der erste Entwicklungsschritt in einer knapp eintausendjährigen Rechtsgeschichte des Römischen Reichs.

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Erbfolge (römisches Recht)

Gegenstand der Erbfolge war im römischen Recht die Gesamtnachfolge einer oder mehrerer Personen als Erben in den Inbegriff der Rechte eines Verstorbenen (Universalsukzession).

Eigentum und Erbfolge (römisches Recht) · Erbfolge (römisches Recht) und Intestaterbfolge (römisches Recht) · Mehr sehen »

Ius civile

Das ius civile war im römischen Recht die Gesamtheit allen Rechts, das auf Rechtsnormen oder gesetzesgleichen Grundlagen beruhte.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Pandekten

Institutionen.

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Pater familias

Der pater familias (lateinisch für „Familienvater“; häufig auch zusammengeschrieben: paterfamilias) war das Familienoberhaupt oder der „Hausherr“ – meist der älteste oder „ranghöchste“ Mann – im (römisch-rechtlichen) Privathaushalt.

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Patria potestas

Die patria potestas („väterliche Gewalt“) war im antiken Rom ursprünglich nur ein Anwendungsfall einheitlicher und unbeschränkter Herrschaftsmacht (potestas), die dem pater familias, dem männlichen Familienoberhaupt, oblag.

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Prinzipat

Der (oder unrichtiger das) Prinzipat (von lateinisch prīncipātus, -ūs) ist eine moderne Bezeichnung für die monarchische Herrschaftsstruktur des Römischen Reiches in der frühen und hohen Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 284 n. Chr.). Im Jahr 27 v. Chr.

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Römische Republik

S.P.Q.R.: '''''S'''enatus '''P'''opulus'''q'''ue '''R'''omanus'' („Senat und Volk von Rom“), das Hoheitszeichen der römischen Republik Als Römische Republik (wörtlich eigentlich „öffentliche Sache, öffentliche Angelegenheit“, meist in der Bedeutung „Gemeinwesen“, auf moderne Verhältnisse übertragen auch „Staat“) bezeichnet man die Verfassungsform des Römischen Reiches in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (angeblich im Jahr 509 v. Chr.) und der Einrichtung des Prinzipats am 13.

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Römisches Bürgerrecht

Das römische Bürgerrecht war in der Antike zunächst das Bürgerrecht der männlichen Einwohner der Stadt Rom.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Sui heredes

Mit dem Begriff Sui heredes („Hauserben“) wurden in der römischen Antike Personen bezeichnet, die nach dem Tod des Familienoberhauptes (pater familias) rechtlich selbstständig (gewaltfrei, sui iuris) geworden waren.

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Vermögen (Recht)

Das Vermögen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Recht alle geldwerten Rechte eines Rechtssubjekts umfasst.

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Walter Selb

Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

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Zwölftafelgesetz

Das Zwölftafelgesetz (auch leges duodecim tabularum „Zwölftafelgesetze“, lex Decemviralis und leges Decemvirales „Zehnmännergesetz“, verkürzt duodecim tabulae „XII Tafeln“) ist eine um 451/450 v. Chr.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Eigentum und Intestaterbfolge (römisches Recht)

Eigentum verfügt über 370 Beziehungen, während Intestaterbfolge (römisches Recht) hat 39. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 3.91% = 16 / (370 + 39).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Eigentum und Intestaterbfolge (römisches Recht). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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