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Deutschland und Wahlmonarchie

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Deutschland und Wahlmonarchie

Deutschland vs. Wahlmonarchie

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt wird.

Ähnlichkeiten zwischen Deutschland und Wahlmonarchie

Deutschland und Wahlmonarchie haben 24 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bundesstaat (föderaler Staat), Dänemark, Erbmonarchie, Franz II. (HRR), Goldene Bulle, Habsburg, Hausmacht, Herzogtum Franken, Judikative, Karl IV. (HRR), Karl V. (HRR), Karolinger, Königswahl, Kurfürst, Liudolfinger, Maximilian I. (HRR), Ostfrankenreich, Otto I. (HRR), Römisch-deutscher König, Römische Kaiserzeit, Reichsfürst, Sachsen (Volk), Völkerrechtssubjekt, Wittelsbach.

Bundesstaat (föderaler Staat)

Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.

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Dänemark

Dänemark ist ein Land im nördlichen Europa und neben Grönland und den Färöern eines der drei Länder des Königreiches Dänemark.

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Erbmonarchie

Als Erbmonarchie (auch hereditäre Monarchie) wird eine Monarchie bezeichnet, bei der die Thronfolge erbrechtlich geregelt ist.

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Franz II. (HRR)

128px Franz Joseph Karl (* 12. Februar 1768 in Florenz; † 2. März 1835 in Wien) aus dem Haus Habsburg-Lothringen war von 1792 bis 1806 als Franz II. der letzte Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

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Goldene Bulle

Trierer Exemplar der Goldenen Bulle. Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle, die 1400 von König Wenzel in Auftrag gegeben wurde. Links: Der Kaiser in einer blauen Tunika; vom Künstler wurden ihm sechs Kurfürsten beigesellt, da er selbst als König von Böhmen einer der sieben Kurfürsten war. Rechts: Der Kölner Erzbischof als Kurfürst. Die Goldene Bulle ist ein in Urkundenform verfasstes kaiserliches Gesetzbuch, das von 1356 an das wichtigste der „Grundgesetze“ des Heiligen Römischen Reiches war.

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Habsburg

Stammwappen der Habsburger (in der Zürcher Wappenrolle um 1340) Habsburg von Hans Ulrich Fisch, 1634. Die Habsburger (auch Haus Habsburg, Haus Österreich oder Casa de Austria) sind ein nach ihrer Stammburg im heutigen Schweizer Kanton Aargau benanntes Fürstengeschlecht, das seit dem Spätmittelalter zu einer der mächtigsten Dynastien Europas aufstieg und bis zum Ende des Alten Reiches 21 römisch-deutsche Könige und Kaiser und von 1804 bis 1918 die Kaiser von Österreich stellte.

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Hausmacht

Als Hausmacht bezeichnet man den gesamten verfügbaren territorialen Besitz eines Adelsgeschlechts in einem feudalistischen Herrschaftsgebilde.

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Herzogtum Franken

Herzogtum Franken um 900 Das Herzogtum Franken war eines der Stammesherzogtümer des ostfränkischen Reichs, die sich gegen Ende der Karolingerzeit Anfang des 10.

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Judikative

'''Judikative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Der Rechtsbegriff der Judikative (auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

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Karl IV. (HRR)

Kölner Rathauses um 1360 Karl IV., Büste gefertigt von Peter Parler im Prager Veitsdom mit dem Wappen Böhmens auf der linken Seite und rechts dem Adlerwappen des Heiligen Römischen Reichs Karl IV. (* 14. Mai 1316 in Prag; † 29. November 1378 ebenda), geboren als Wenzel (tschechisch Václav), war römisch-deutscher König (ab 1346), König von Böhmen (ab 1347), König von Italien (seit 1355), König von Burgund (seit 1365) und römisch-deutscher Kaiser (ab 1355).

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Karl V. (HRR)

Heiligen Römischen Reiches, ''Sacrum Romanum Imperium'' (von 1520 bis 1556). Alte Pinakothek, München. Unterschrift: „Yo, el Rey“ (Ich, der König) geleistet als Karl I. von Kastilien Großes Wappen Karls V. ab 1530 Karl V. (* 24. Februar 1500 im Prinzenhof, Gent, Burgundische Niederlande; † 21. September 1558 in Cuacos de Yuste, Spanien) war ein Angehöriger des Herrscherhauses Habsburg, Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und König von Spanien.

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Karolinger

Stammtafel der Karolinger aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Ekkehard von Aura, Chronicon universale, Berlin, Staatsbibliothek, Ms. lat. fol. 295, fol. 80v Karolinger ist der auf Karl Martell zurückgehende Hausname des Herrschergeschlechts der westgermanischen Franken, das ab 751 im Frankenreich die Königswürde innehatte.

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Königswahl

Matthias’ zum römisch-deutschen Kaiser durch die Kurfürsten im Jahre 1612 auf einem zeitgenössischen Stich Als Königswahl bezeichnet man die Erhebung eines Kandidaten zum König durch ein bestimmtes Gremium.

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Kurfürst

Heinrich von Luxemburg zum König. Es sind dies, kenntlich durch ihre Wappen (v. l. n. r.), die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen, der bei der Wahl Heinrichs tatsächlich nicht anwesend war. Kurfürstliche Länder innerhalb des Reiches um 1618. Ein Kurfürst (oder elector) war einer der ursprünglich sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13.

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Liudolfinger

Verwandtschaftstafel der Ottonen in einer Handschrift der Chronica Sancti Pantaleonis aus dem frühen 13. Jahrhundert (Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek, Cod. Guelf. 74.3 Aug. 2°, pag. 226). Die Liudolfinger, auch als Ottonen bezeichnet – die Bezeichnung „Ottonen“ geht auf die drei liudolfingischen Kaiser Otto I., Otto II. und Otto III. zurück – waren ein sächsisches Adelsgeschlecht.

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Maximilian I. (HRR)

Albrecht Dürer, Maximilian I., 1519, Kunsthistorisches Museum Bord für das Herzogtum Burgund. Maximilian I. (gebürtig Erzherzog Maximilian von Österreich; * 22. März 1459 auf der Burg in Wiener Neustadt, Österreich unter der Enns; † 12. Januar 1519 auf Burg Wels, Österreich ob der Enns) aus dem Geschlecht der Habsburger war durch Heirat ab 1477 Herzog von Burgund, ab 1486 römisch-deutscher König, ab 1493 Herr der Habsburgischen Erblande und vom 4.

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Ostfrankenreich

Fränkischen Reiches im Jahre 843 Ostfränkisches Reich nach dem Vertrag von Meerssen 870 Ostfränkisches Reich nach dem Vertrag von Ribemont 880 Als Ostfrankenreich (lateinisch Regnum Francorum orientalium) bezeichnet man das aus der Teilung des Fränkischen Reichs im Jahr 843 hervorgegangene östliche Teilreich.

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Otto I. (HRR)

Ottos von Freising. Mailand, Biblioteca Ambrosiana, Cod. S. P. 48, olim F 129 Sup., um 1200 Otto I. der Große (* 23. November 912; † 7. Mai 973 in Memleben) aus dem Geschlecht der Liudolfinger war ab 936 Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches (regnum francorum orientalium), ab 951 König von Italien und ab 962 römisch-deutscher Kaiser.

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Römisch-deutscher König

Stadtturm von Vöcklabruck aus dem Jahre 1508 mit der Inschrift: ''MAXIMILIANUS, DEI GRATIA REX ROMANORUM'', darunter die Wappen seiner Besitzungen Als römisch-deutscher König bezeichnet die neuere historische Forschung die gewählten Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, deren Krönung zum Kaiser entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ausstand oder nie erfolgt ist.

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Römische Kaiserzeit

Römische Reich in seiner größten Ausdehnung beim Tod Kaiser Trajans 117 n. Chr. Die Provinzen ''Armenia'', ''Assyria'' und ''Mesopotamia'' standen allerdings nur wenige Jahre unter römischer Kontrolle. Die Römische Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 284 n. Chr.) bildet einen Epochenabschnitt der klassischen Antike, zwischen der von Expansion und Anpassungskrisen bestimmten späten Römischen Republik und der Spätantike, in welcher der Mittelmeerraum einen Transformationsprozess durchlief und Westrom unterging.

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Reichsfürst

Ein Reichsfürst (lateinisch princeps regni bzw. imperii) war im Heiligen Römischen Reich ein Adliger, ein Fürst, der ursprünglich sein Lehen nur und unmittelbar vom König bzw.

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Sachsen (Volk)

Gräberfeld von Liebenau germanisch-sächsisches Nebengebäude am Gräberfeld von Liebenau Die Sachsen (seltener auch Saxonen) waren ein westgermanischer Völkerverband, der sich vermutlich im 3.

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Völkerrechtssubjekt

Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird.

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Wittelsbach

Grafen von Bogen, ab 1242 der bayerischen Herzöge aus dem Hause Wittelsbach (um 1300) Geviertes Wappen Bayern-Pfalz, Scheiblersches Wappenbuch 1450–1480 Wappen der Pfalzgrafen bei Rhein von Otto Hupp im Münchener Kalender von 1903 Wappen Baiern, Zürcher Wappenrolle, ca. 1340 Wappen der Herzöge von Bayern im Armorial Gelre, 1369–1414 Das Haus Wittelsbach ist eines der ältesten deutschen Hochadelsgeschlechter.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Deutschland und Wahlmonarchie

Deutschland verfügt über 1930 Beziehungen, während Wahlmonarchie hat 106. Als sie gemeinsam 24 haben, ist der Jaccard Index 1.18% = 24 / (1930 + 106).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Deutschland und Wahlmonarchie. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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