Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Installieren
Schneller Zugriff als Browser!
 

Deutschland und Partikularrecht

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Deutschland und Partikularrecht

Deutschland vs. Partikularrecht

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa. Als Partikularrecht oder partielles Recht (iura particularia, im römischen Recht: ius proprium) wird das in einem bestimmten räumlich und sachlich beschränkten Bereich geltende (heimische) Recht (ius patriae) bezeichnet.

Ähnlichkeiten zwischen Deutschland und Partikularrecht

Deutschland und Partikularrecht haben 17 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesstaat (föderaler Staat), Code civil, Deutsches Reich, Einigungsvertrag, Fränkisches Reich, Frühmittelalter, Gesetzgebung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Hochmittelalter, Land (Deutschland), Legislative, Privatrecht, Rezeption des römischen Rechts, Sachsenspiegel, Spätantike, Weströmisches Reich.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Bürgerliches Gesetzbuch und Deutschland · Bürgerliches Gesetzbuch und Partikularrecht · Mehr sehen »

Bundesstaat (föderaler Staat)

Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.

Bundesstaat (föderaler Staat) und Deutschland · Bundesstaat (föderaler Staat) und Partikularrecht · Mehr sehen »

Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

Code civil und Deutschland · Code civil und Partikularrecht · Mehr sehen »

Deutsches Reich

Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreiches Deutsches Reich 1920–1937 Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945.

Deutsches Reich und Deutschland · Deutsches Reich und Partikularrecht · Mehr sehen »

Einigungsvertrag

Auswärtigen Amtes in Berlin Kronprinzenpalais, Unter den Linden 3, Berlin-Mitte Der Einigungsvertrag ist der Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Auflösung der DDR, ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und die deutsche Einheit.

Deutschland und Einigungsvertrag · Einigungsvertrag und Partikularrecht · Mehr sehen »

Fränkisches Reich

Das Fränkische Reich oder Frankenreich, das vom 5.

Deutschland und Fränkisches Reich · Fränkisches Reich und Partikularrecht · Mehr sehen »

Frühmittelalter

Reichenauer Schule, um 1000) Frühmittelalter oder frühes Mittelalter ist eine moderne Bezeichnung für den ersten der drei großen Abschnitte des Mittelalters, bezogen auf Europa und den Mittelmeerraum für die Zeit von etwa Mitte des 6.

Deutschland und Frühmittelalter · Frühmittelalter und Partikularrecht · Mehr sehen »

Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.

Deutschland und Gesetzgebung · Gesetzgebung und Partikularrecht · Mehr sehen »

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

Deutschland und Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland · Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und Partikularrecht · Mehr sehen »

Hochmittelalter

Europa im Jahr 1190 Der Hardturm am Letzigraben in Zürich ist ein Gebäude aus dem Hochmittelalter. Als Hochmittelalter oder hohes Mittelalter wird in der Mediävistik die von der Mitte des 11.

Deutschland und Hochmittelalter · Hochmittelalter und Partikularrecht · Mehr sehen »

Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

Deutschland und Land (Deutschland) · Land (Deutschland) und Partikularrecht · Mehr sehen »

Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

Deutschland und Legislative · Legislative und Partikularrecht · Mehr sehen »

Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

Deutschland und Privatrecht · Partikularrecht und Privatrecht · Mehr sehen »

Rezeption des römischen Rechts

Die Rezeption des römischen Rechts (Übernahme der Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts) bezeichnet einen kulturgeschichtlichen Vorgang, der gemeinhin als wissenschaftliche Durchdringung der kontinentaleuropäischen Gewohnheits- und Partikularrechte durch das römisch-kanonische Recht verstanden wird.

Deutschland und Rezeption des römischen Rechts · Partikularrecht und Rezeption des römischen Rechts · Mehr sehen »

Sachsenspiegel

Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten: der neue König vor den Großen des Reiches (Heidelberger Sachsenspiegel, um 1300, Universitätsbibliothek Heidelberg) Eike von Repgow aus dem Oldenburger Sachsenspiegel(um 1336, Landesbibliothek Oldenburg) Sachsenspiegel-Handschrift von 1385 der Stadtbibliothek Duisburg Der Sachsenspiegel (niedersächsisch Sassenspegel, mittelniederdeutsch: Sassen Speyghel) ist ein Rechtsbuch des Eike von Repgow, entstanden zwischen 1220 und 1235.

Deutschland und Sachsenspiegel · Partikularrecht und Sachsenspiegel · Mehr sehen »

Spätantike

Justinian als ''triumphator omnium gentium''. Spätantike ist eine moderne Bezeichnung für das Zeitalter des Übergangs von der Antike zum Frühmittelalter im Mittelmeerraum und dem Vorderen Orient.

Deutschland und Spätantike · Partikularrecht und Spätantike · Mehr sehen »

Weströmisches Reich

Oströmisches Reich im Jahre 395 West- und Ostrom im Jahre 476 Das sogenannte Weströmische Reich, auch Westrom oder Westreich (lat. Hesperium Imperium), entstand im Jahre 395 durch die Reichsteilung von 395 im spätantiken Römischen Reich in zwei Verwaltungseinheiten mit je einem Kaiser.

Deutschland und Weströmisches Reich · Partikularrecht und Weströmisches Reich · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Deutschland und Partikularrecht

Deutschland verfügt über 1930 Beziehungen, während Partikularrecht hat 38. Als sie gemeinsam 17 haben, ist der Jaccard Index 0.86% = 17 / (1930 + 38).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Deutschland und Partikularrecht. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »