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Demokratie und Staatsgewalt

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Demokratie und Staatsgewalt

Demokratie vs. Staatsgewalt

Demokratie (von Volksherrschaft) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw. Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B.

Ähnlichkeiten zwischen Demokratie und Staatsgewalt

Demokratie und Staatsgewalt haben 21 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bundesstaat (föderaler Staat), Charles de Secondat, Baron de Montesquieu, Checks and Balances, Exekutive, Föderalismus, Gericht, Gewalt, Gewaltenteilung, Gewaltmonopol des Staates, Herrschaft, Judikative, Komposition (Grammatik), Legislative, Legitimation (Politikwissenschaft), Macht, Rechtsstaat, Reinhold Zippelius, Souveränität, Supranationalität, Thomas Hobbes, Volkssouveränität.

Bundesstaat (föderaler Staat)

Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.

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Charles de Secondat, Baron de Montesquieu

rahmenlos Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (getauft am 18. Januar 1689 auf Schloss La Brède bei Bordeaux; † 10. Februar 1755 in Paris), bekannt unter dem Namen Montesquieu, war ein französischer Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker der Aufklärung.

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Checks and Balances

Checks and Balances (zu deutsch Überprüfung und Ausgleich oder Hemmungen und Gegengewichte) bezeichnet ein System zur Herstellung und Aufrechterhaltung staatlicher Gewaltenteilung.

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Exekutive

'''Exekutive''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus zu) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.

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Föderalismus

Karte der Staaten mit föderaler Verfassung Unter Föderalismus (von, ‚Bündnis‘) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gewalt

''Bauernrauferei beim Kartenspiel'' (Gemälde von Adriaen Brouwer, 17. Jahrhundert) häuslichen Gewalt Alten Testament, ''Kain und Abel'', von Tizian Gewalt bezeichnet im Deutschen zweierlei: Rechtsphilosophisch bezeichnet es „ordnende Staatsgewalt“, soziologisch und gemeinsprachlich dagegen bezeichnet es „zerstörende Gewalttätigkeit“: Vorgänge und soziale Zusammenhänge, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird.

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Gewaltenteilung

'''Gewaltenteilung''' zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

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Gewaltmonopol des Staates

Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang).

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Herrschaft

Herrschaft wird sozialwissenschaftlich nach dem Soziologen Max Weber definiert: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriss der verstehenden Soziologie. 3.

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Judikative

'''Judikative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Der Rechtsbegriff der Judikative (auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

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Komposition (Grammatik)

Die Komposition (zu lateinisch compositio ‚Zusammensetzung‘) oder Wortzusammensetzung ist in der Grammatik ein Verfahren zur Bildung eines neuen Wortes durch die Verbindung bereits vorhandener Wörter, oder eigentlich Wortstämme.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Legitimation (Politikwissenschaft)

Legitimation bezeichnet in der Politikwissenschaft im engeren Sinne die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln bzw.

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Macht

Macht bezeichnet die Fähigkeit einer Institution, Person oder Gruppe, auf das Denken und Verhalten einzelner Personen, sozialer Gruppen oder Bevölkerungsteile so einzuwirken, dass diese sich ihren Ansichten oder Wünschen unterordnen und entsprechend verhalten.

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Rechtsstaat

Das Gesetz – zwischen Gerechtigkeit und Macht, Allegorie von Dominique Antoine Magaud (1899) Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.

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Reinhold Zippelius

Reinhold Zippelius (* 19. Mai 1928 in Ansbach) ist ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler.

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Souveränität

Unter dem Begriff Souveränität (aus mittellateinisch supernus ‚darüber befindlich‘, ‚überlegen‘) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher ''Selbstbestimmung''.

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Supranationalität

Der Begriff Supranationalität (von „über“, und natio, „Volk“ bzw. „Staat“), seltener das Synonym Überstaatlichkeit, kennzeichnet eine Ebene über der Nation oder über dem Nationalstaat.

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Thomas Hobbes

Thomas Hobbes (Ausschnitt aus einem Gemälde von John Michael Wright, circa 1669–1670) Thomas Hobbes (geboren am 5. April 1588 in Westport, Wiltshire; gestorben am 4. Dezember 1679 in Hardwick Hall, Derbyshire) war ein englischer Mathematiker, Staatstheoretiker und Philosoph.

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Volkssouveränität

Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost von 1981 Das Prinzip der Volkssouveränität bestimmt das Volk zum souveränen Träger der Staatsgewalt.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Demokratie und Staatsgewalt

Demokratie verfügt über 600 Beziehungen, während Staatsgewalt hat 96. Als sie gemeinsam 21 haben, ist der Jaccard Index 3.02% = 21 / (600 + 96).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Demokratie und Staatsgewalt. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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