Ähnlichkeiten zwischen Bürgerliches Gesetzbuch und Schuldrecht (Deutschland)
Bürgerliches Gesetzbuch und Schuldrecht (Deutschland) haben 24 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Deutschland), Bundesgerichtshof, Deliktsrecht (Deutschland), Dienstvertrag (Deutschland), Eigentum, Familienrecht, Generalklausel, Geschäftsgrundlage, Gute Sitten, Helmut Rüßmann (Rechtswissenschaftler), Kaufvertrag (Deutschland), Mietvertrag (Deutschland), Privatautonomie, Privatrecht, Römisches Recht, Rechtsgeschäft, Sachenrecht (Deutschland), Schuldrechtsmodernisierung, Subsumtion (Recht), Verbraucherschutz, Verjährung (Deutschland), Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland), Vertrag, Vertragsfreiheit.
Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Deutschland)
Der Allgemeine Teil (AT) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umfasst die §§ 1–240, die als Buch 1 den hauptsächlichen Regelungsbereichen des BGB – den vier Büchern des Schuldrechts, Sachenrechts, Familienrechts und Erbrechts – vorangestellt sind.
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Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Deliktsrecht (Deutschland)
Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
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Dienstvertrag (Deutschland)
Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
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Generalklausel
Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist.
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Geschäftsgrundlage
Geschäftsgrundlage sind im Zivilrecht die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut.
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Gute Sitten
Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte.
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Helmut Rüßmann (Rechtswissenschaftler)
Helmut Rüßmann (* 23. Januar 1943 in Dortmund) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
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Kaufvertrag (Deutschland)
Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.
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Mietvertrag (Deutschland)
''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.
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Privatautonomie
Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
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Sachenrecht (Deutschland)
Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.
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Schuldrechtsmodernisierung
Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.
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Subsumtion (Recht)
Die Subsumtion (von lat. sub, unter, und sumere, nehmen, Partizip II sumptum, gelegentlich Subsumption geschrieben) ist der Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet.
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Verbraucherschutz
Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen.
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Verjährung (Deutschland)
Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.
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Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern als auch von Versicherungsvermittlern bei Versicherungsverträgen regelt.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Vertragsfreiheit
Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
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Vergleich zwischen Bürgerliches Gesetzbuch und Schuldrecht (Deutschland)
Bürgerliches Gesetzbuch verfügt über 343 Beziehungen, während Schuldrecht (Deutschland) hat 93. Als sie gemeinsam 24 haben, ist der Jaccard Index 5.50% = 24 / (343 + 93).
Referenzen
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