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Bürgerliches Gesetzbuch und Historische Rechtsschule

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Bürgerliches Gesetzbuch und Historische Rechtsschule

Bürgerliches Gesetzbuch vs. Historische Rechtsschule

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts. Die Historische Rechtsschule (auch: geschichtliche Schule der Rechtswissenschaft) ist eine wissenschaftsgeschichtliche Lehrströmung der Rechtswissenschaft des 19.

Ähnlichkeiten zwischen Bürgerliches Gesetzbuch und Historische Rechtsschule

Bürgerliches Gesetzbuch und Historische Rechtsschule haben 45 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Anton Friedrich Justus Thibaut, Aufklärung, Auslegung (Recht), Begriffsjurisprudenz, Bernhard Windscheid, Besitz, Code civil, Corpus Iuris Canonici, Corpus iuris civilis, Deutsche Reichsgründung, Deutsches Kaiserreich, Franz Wieacker, Friedrich Carl von Savigny, Gemeines Recht, Georg Friedrich Puchta, Germanische Stammesrechte, Gesetzgebung, Hans Schlosser (Rechtswissenschaftler), Hans-Peter Benöhr, Institutiones Gai, Joachim Rückert, Kanonisches Recht, Klassik (Jurisprudenz), Kodifikation, Kodifikationsstreit, Legislative, Naturrecht, Okko Behrends, Otto von Gierke, ..., Pandekten, Pandektenwissenschaft, Privatrecht, Römisches Recht, Rechtsdogmatik, Rechtsgeschichte, Rechtspositivismus, Rechtswissenschaft, Reinhard Zimmermann, Rezeption des römischen Rechts, Rudolf von Jhering, Uwe Wesel, Vertragsfreiheit, Vom Beruf unserer Zeit, Willenserklärung. Erweitern Sie Index (15 mehr) »

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Anton Friedrich Justus Thibaut

Anton Friedrich Justus Thibaut Anton Friedrich Justus Thibaut (* 4. Januar 1772 in Hameln; † 28. März 1840 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Aufklärung

Erkenntnis, wodurch die Religionen der Welt zusammenfinden (Daniel Chodowiecki, 1791) Der Begriff Aufklärung bezeichnet die um das Jahr 1700 einsetzende Entwicklung, durch rationales Denken alle den Fortschritt behindernden Strukturen zu überwinden.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Begriffsjurisprudenz

Unter Begriffsjurisprudenz wird zweierlei verstanden, zum einen eine überholte Methodenlehre der Rechtswissenschaft des mittleren und späteren 19.

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Bernhard Windscheid

Bernhard Windscheid Bernhard Joseph Hubert Windscheid (* 26. Juni 1817 in Düsseldorf; † 26. Oktober 1892 in Leipzig) war ein deutscher Jurist, der großen Einfluss auf die deutsche Zivilrechtswissenschaft hatte.

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Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

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Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

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Corpus Iuris Canonici

Der Papst hört Bittsteller und entscheidet Rechtsfragen.Holzschnitt aus einer Ausgabe des ''Liber Sextus'', Antwerpen 1573 Das Corpus Iuris Canonici (CorpIC, C.I.C. oder CICan), auch Corpus iuris canonici, lateinisch für „Korpus des kanonischen Rechts“ (von ius canonicum „kanonisches Gesetz“, „Kirchenrecht“), ist eine Sammlung von Rechtsnormen der lateinischen Kirche (vorreformatorische Westkirche), die von Kanonisten im Mittelalter aus verschiedenen Rechtsquellen zusammengetragen wurde und kurz nach der Reformation ihre vorläufige Endgestalt erreichte.

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Corpus iuris civilis

Corpus iuris civilis, 1663 Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C. oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) ist eine spätantike Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n. Chr.

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Deutsche Reichsgründung

Anton von Werner: ''Die Proklamierung des deutschen Kaiserreiches (18. Januar 1871)'' (dritte Fassung 1885), Bismarck-Museum Friedrichsruh Norddeutschen Bund (Saarbrücker Rathauszyklus, 1880), Historisches Museum Saar Goslarer Kaiserpfalz (1882) Als deutsche Reichsgründung wird die Gesamtheit der politischen, militärischen und wirtschaftlichen Prozesse bezeichnet, die zur Konstituierung des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1871 und damit zur Entstehung des modernen deutschen Nationalstaats führten.

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Deutsches Kaiserreich

Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.

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Franz Wieacker

Das Grab von Franz Wieacker auf dem Privatfriedhof der Familie Zahn in Moers Franz Wieacker (* 5. August 1908 in Stargard, Pommern; † 17. Februar 1994 in Göttingen) war ein deutscher Privatrechtler und Rechtshistoriker.

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Friedrich Carl von Savigny

Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

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Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

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Georg Friedrich Puchta

60px Georg Friedrich Puchta (* 31. August 1798 in Cadolzburg bei Nürnberg; † 8. Januar 1846 in Berlin) war ein deutscher Jurist.

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Germanische Stammesrechte

Unter dem (nicht zeitgenössischen) Sammelbegriff der germanischen Stammesrechte werden mehrere Rechtsaufzeichnungen zusammengefasst, die neben dem vornehmlich in Gallien und im rechtsrheinischen Raum geltenden fränkischen Recht, in verschiedenen germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5.

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Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.

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Hans Schlosser (Rechtswissenschaftler)

Hans Schlosser (* 29. Juni 1934 in Brünn) ist ein deutscher Jurist und ehemaliger Hochschullehrer an der Universität Augsburg.

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Hans-Peter Benöhr

Hans-Peter Benöhr 2009 Hans-Peter Benöhr (* 14. März 1937 in Berlin; † 22. Juli 2017 ebenda) war ein deutscher Rechtswissenschaftler mit dem Schwerpunkt der Geschichte des Römischen Rechts.

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Institutiones Gai

Die Institutiones Gai sind eine Juristenschrift aus dem klassischen Zeitalter des römischen Rechts.

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Joachim Rückert

Joachim Rückert (* 16. August 1945 in Pöttmes) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Kanonisches Recht

Der Begriff kanonisches Recht oder Canonisches Recht kann mehrere Bedeutungen haben: Meist ist er gleichbedeutend mit dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche, im weiteren Sinn kann er das Kirchenrecht auch anderer Kirchen bezeichnen, soweit sie Canones der Synoden und Konzilien oder von Rechtssammlungen aus vorreformatorischer Zeit berücksichtigen.

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Klassik (Jurisprudenz)

Klassik (auch klassisches Recht) bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine Epoche der römischen Jurisprudenz, die etwa vom Beginn des Prinzipats unter Augustus in der zweiten Hälfte des 1.

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Kodifikation

Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenstellung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk.

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Kodifikationsstreit

Der Kodifikationsstreit ist eine wissenschaftliche Kontroverse in der deutschen Rechtsgeschichte der Neuzeit.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Naturrecht

Naturrecht (aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; auch lateinisch ius naturale, natürliches Recht; seltener überpositives Recht) ist in der Rechtsphilosophie die Bezeichnung für ein universell gültiges Ordnungsprinzip, dessen Grundannahme die Idee bezeichnet, dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begründen sind.

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Okko Behrends

Okko Behrends (* 27. Februar 1939 in Norden (Ostfriesland)) ist ein deutscher Rechtshistoriker und emeritierter Hochschullehrer der Georg-August-Universität Göttingen.

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Otto von Gierke

Otto von Gierke Otto Friedrich Gierke, ab 1911 von Gierke (* 11. Januar 1841 in Stettin; † 10. Oktober 1921 in Berlin), war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker.

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Pandekten

Institutionen.

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Pandektenwissenschaft

Die Pandektenwissenschaft (oder Pandektistik) ist eine Gruppenbezeichnung für die Arbeiten der romanistischen deutschen Zivilrechtswissenschaftler des 19.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtsdogmatik

Die Rechtsdogmatik beschäftigt sich mit dem geltenden Recht (lex lata).

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Rechtsgeschichte

Die Rechtsgeschichte, ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl dem Kreis der Rechts- als auch dem der Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist.

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Rechtspositivismus

Der Rechtspositivismus ist eine Lehre in der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie, die für Fragen der Entstehung, Durchsetzung und Wirksamkeit von Rechtsnormen allein auf das staatlich gesetzte und das staatlich anerkannte Recht abstellt.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Reinhard Zimmermann

Reinhard Zimmermann ''(2013)'' Reinhard Zimmermann, 60. Geburtstag, akademische Feier (links hinten: Martin Illmer; rechts neben Zimmermann: Dirk Verse, Walter Doralt, Alexandra Braun, Sonja Meier). Reinhard Zimmermann (* 10. Oktober 1952 in Hamburg) ist ein deutscher Jurist und Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

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Rezeption des römischen Rechts

Die Rezeption des römischen Rechts (Übernahme der Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts) bezeichnet einen kulturgeschichtlichen Vorgang, der gemeinhin als wissenschaftliche Durchdringung der kontinentaleuropäischen Gewohnheits- und Partikularrechte durch das römisch-kanonische Recht verstanden wird.

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Rudolf von Jhering

Rudolf von Jhering Rudolf von Jhering bzw.

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Uwe Wesel

Uwe Wesel (* 2. Februar 1933 in Hamburg; † 11. September 2023 in Berlin) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker, der an der Freien Universität Berlin lehrte.

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Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

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Vom Beruf unserer Zeit

Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft ist eine berühmte Streitschrift Friedrich Carl von Savignys von 1814, in der sich dieser gegen Thibauts Schrift Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland wandte und damit gegen eine schnelle Kodifikation des deutschen Privatrechts.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Vergleich zwischen Bürgerliches Gesetzbuch und Historische Rechtsschule

Bürgerliches Gesetzbuch verfügt über 343 Beziehungen, während Historische Rechtsschule hat 184. Als sie gemeinsam 45 haben, ist der Jaccard Index 8.54% = 45 / (343 + 184).

Referenzen

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