Ähnlichkeiten zwischen Bürgerliches Gesetzbuch und Dienstvertrag (Deutschland)
Bürgerliches Gesetzbuch und Dienstvertrag (Deutschland) haben 9 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Mietvertrag (Deutschland), Otto von Gierke, Pandekten, Römisches Recht, Schuldrecht (Deutschland), Sorgfalt, Vertrag.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.
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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten
Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.
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Mietvertrag (Deutschland)
''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.
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Otto von Gierke
Otto von Gierke Otto Friedrich Gierke, ab 1911 von Gierke (* 11. Januar 1841 in Stettin; † 10. Oktober 1921 in Berlin), war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker.
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Pandekten
Institutionen.
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Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Sorgfalt
Sorgfalt ist in der Umgangssprache die Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit beim Handeln und in der Rechtswissenschaft die Rechtspflicht von Rechtssubjekten, sich nach den Rechtsnormen zu verhalten.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Vergleich zwischen Bürgerliches Gesetzbuch und Dienstvertrag (Deutschland)
Bürgerliches Gesetzbuch verfügt über 343 Beziehungen, während Dienstvertrag (Deutschland) hat 55. Als sie gemeinsam 9 haben, ist der Jaccard Index 2.26% = 9 / (343 + 55).
Referenzen
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