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Bringschuld und Versendungskauf

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Bringschuld und Versendungskauf

Bringschuld vs. Versendungskauf

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist. Der Versendungskauf ist ein Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer auf Verlangen des Käufers den Versand der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort übernimmt oder von Dritten durchführen lässt.

Ähnlichkeiten zwischen Bringschuld und Versendungskauf

Bringschuld und Versendungskauf haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Übereignung, Übergabe (Sachenrecht), Bürgerliches Gesetzbuch, Erfüllung (Recht), Gefahrübergang, Kaufpreis, Kaufvertrag (Deutschland), Leistungsgefahr, Leistungsort, Mangel (Recht), Obligationenrecht (Schweiz), Preisgefahr, Schickschuld, Sitz (juristische Person), Transportrisiko, Verbraucher.

Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Übergabe (Sachenrecht)

Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Gefahrübergang

Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Rechtsbegriff, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht.

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Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Leistungsgefahr

Die Leistungsgefahr (seltener LieferungsgefahrVergleiche Christian Berger, in: Othmar Jauernig (Hrsg.): Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Auflage 2007, Vorbemerkungen zu den §§ 446, 447 Rn. 3.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Leistungsort

Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.

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Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Preisgefahr

Die Preisgefahr (seltener Vergütungs-Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007, Gefahrtragung. oder GegenleistungsgefahrDirk Looschelders: Schuldrecht. Allgemeiner Teil, 5. Auflage 2007, Rn. 724 – 728.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Schickschuld

Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht Deutschlands, wonach der Leistungsort (Erfüllungsort) beim Schuldner liegt, denn seine Leistungshandlung liegt im Absenden, und der Erfolgsort beim Gläubiger.

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Sitz (juristische Person)

Der Sitz einer juristischen Person liegt nach deutschem Recht in der Gemeinde, die durch Gesetz, Satzung oder andere Rechtsnorm bestimmt ist oder an welchem die Verwaltung geführt wird.

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Transportrisiko

Unter dem Transportrisiko versteht man im Handel und in der Logistik jedes Ereignis, das den Transport von Transportgütern beeinträchtigen oder verhindern kann und zu einem Schaden führt.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Bringschuld und Versendungskauf

Bringschuld verfügt über 49 Beziehungen, während Versendungskauf hat 78. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 12.60% = 16 / (49 + 78).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Bringschuld und Versendungskauf. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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