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Bringschuld und Obligationenrecht (Schweiz)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Bringschuld und Obligationenrecht (Schweiz)

Bringschuld vs. Obligationenrecht (Schweiz)

Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort der Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist. Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

Ähnlichkeiten zwischen Bringschuld und Obligationenrecht (Schweiz)

Bringschuld und Obligationenrecht (Schweiz) haben 4 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Bereicherungsrecht, Gläubiger, Schuldrecht (Deutschland).

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Bringschuld und Obligationenrecht (Schweiz)

Bringschuld verfügt über 49 Beziehungen, während Obligationenrecht (Schweiz) hat 81. Als sie gemeinsam 4 haben, ist der Jaccard Index 3.08% = 4 / (49 + 81).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Bringschuld und Obligationenrecht (Schweiz). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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