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Beurkundung und Urkunde

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Beurkundung und Urkunde

Beurkundung vs. Urkunde

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen. Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.

Ähnlichkeiten zwischen Beurkundung und Urkunde

Beurkundung und Urkunde haben 12 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Beglaubigung, Beweis (Recht), Form (Recht), Grundstückskaufvertrag, Notar, Rechtsgeschäft, Testament, Urkundenrolle, Urkundsperson, Verein, Wechselprotest, Zivilprozessordnung (Deutschland).

Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

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Beweis (Recht)

Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.

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Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

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Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten zum Inhalt hat.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

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Urkundenrolle

Die Urkundenrolle dient zur Dokumentierung der fortlaufenden Amtstätigkeit eines Notars.

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Urkundsperson

Als Urkundsperson wird im deutschen Recht ein Beamter (bisweilen auch eine Person in einem anderen Rechtsstatus) bezeichnet, der berechtigt ist, öffentliche Beurkundungen oder Beglaubigungen durchzuführen.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Wechselprotest

Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Beurkundung und Urkunde

Beurkundung verfügt über 91 Beziehungen, während Urkunde hat 72. Als sie gemeinsam 12 haben, ist der Jaccard Index 7.36% = 12 / (91 + 72).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Beurkundung und Urkunde. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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