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Auszahlung

Index Auszahlung

Als Auszahlung bezeichnet man im Rechnungswesen einen Abfluss an Zahlungsmitteln aus einem Zahlungsmittelbestand.

37 Beziehungen: Abnutzung, Abschreibung, Anlagevermögen, Arbeitnehmer, Arbeitsentgelt, Aufwand, Ausgabe (Rechnungswesen), Überweisung (Zahlungsverkehr), Bankguthaben, Barauszahlung, Bargeld, Cashflow, Einnahme, Einzahlung, Ertrag, Forderung, Geldvermögen, Geschäftsvorfall, Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbestand, Kosten, Kredit, Kreditnehmer, Kreditor, Leistung (Rechnungswesen), Lieferantenkredit, Liquidität, Personalkosten, Rechnungswesen, Scheck, Stromgröße, Tilgung (Geldverkehr), Verbindlichkeit, Wareneinkauf, Zahlungsmittel, Zahlungsmittelbestand, Zahlungsziel.

Abnutzung

Abnutzung entsteht durch wiederholte und dauerhafte Nutzung oder Gebrauch von Sachen, insbesondere von Gebrauchsgegenständen, wodurch eine Wertminderung eintritt.

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Abschreibung

Abschreibung ist im Rechnungswesen die Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.

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Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehört im Rechnungswesen der auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesene Teil der Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauernd zu dienen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.

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Aufwand

Aufwand ist in der Wirtschaft allgemein der materielle oder ideelle Einsatz, den ein Wirtschaftssubjekt erbringen muss, um eine Leistung zu erstellen oder eine Gegenleistung zu erhalten.

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Ausgabe (Rechnungswesen)

Ausgaben sind im kaufmännischen Rechnungswesen Verminderungen des Geldvermögens und damit eine Stromgröße.

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Überweisung (Zahlungsverkehr)

Die Überweisung ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem ein Zahler (Schuldner) sein kontoführendes Kreditinstitut auffordert, Buchgeld zu Lasten seines Girokontos dem Konto des Zahlungsempfängers (Gläubiger) gutzuschreiben.

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Bankguthaben

Bankguthaben (auch Bankeinlagen oder Depositen) ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für Forderungen von Nichtbanken gegenüber Kreditinstituten.

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Barauszahlung

Die Barauszahlung ist im Zahlungsverkehr eine Auszahlung, bei der der Zahlungsempfänger aus einem Kassenbestand gegen Quittung Bargeld erhält.

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Bargeld

Bargeld verschiedener Währungen Bargeld ist Geld in physischer (körperlicher) Form als Banknoten und Münzen, das im Zahlungsverkehr als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen oder für sonstige Transaktionen (beispielsweise Schenkungen) dient.

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Cashflow

Unter einem Cashflow (von, Zahlungsstrom, Geldfluss, Kassenzufluss oder Einzahlungsüberschuss) versteht man in der Wirtschaft eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, bei der Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums einander gegenübergestellt (saldiert) werden und dadurch Aussagen zur Innenfinanzierung oder Liquidität eines Wirtschaftssubjektes ermöglichen.

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Einnahme

Einnahmen sind im kaufmännischen Rechnungswesen Vermehrungen des (Netto-)Geldvermögens und damit eine Stromgröße.

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Einzahlung

Eine Einzahlung ist im Rechnungswesen ein Zufluss von Zahlungsmitteln in den Zahlungsmittelbestand.

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Ertrag

Ertrag ist in der Wirtschaft allgemein die Summe oder das Ergebnis der erbrachten wirtschaftlichen Leistung.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Geldvermögen

Das Aggregat Geldvermögen ist in den Wirtschaftswissenschaften ein mehrdeutiger Begriff, mit dem jener Teil des Vermögens beschrieben wird, der einen auf eine Währungseinheit (Euro oder Fremdwährung) lautenden Nominalwert hat.

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Geschäftsvorfall

Ein Geschäftsvorfall (oder Geschäftsfall) ist in der Buchführung eine Transaktion, die den Jahresabschluss oder den Haushalt von Wirtschaftssubjekten beeinflusst.

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Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung (Schreibweise nach HGB; laut Duden Gewinn-und-Verlust-Rechnung, abgekürzt GuV), in der Schweiz Erfolgsrechnung, ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses und damit des externen Rechnungswesens (Rechnungslegung) eines Unternehmens.

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Kassenbestand

Kassenbestand ist allgemein der Bestand an Zahlungsmitteln (Bargeld in Form von Geldscheinen und Münzen) zu einem bestimmten Zeitpunkt.

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Kosten

Gewinnschwelle (Break-even-Point) aus Erlös und Kosten Kosten sind in der Wirtschaft die negativen Konsequenzen der erfolgswirksamen Nutzung von Produktionsfaktoren.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kreditnehmer

Ein Kreditnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Darlehen (Kredit) bei einem Kreditinstitut oder auch einem anderen Kreditgeber aufnimmt (Kreditvertrag).

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Kreditor

Ein Kreditor (‚anvertrauen‘) ist im deutschen Rechnungswesen der Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

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Leistung (Rechnungswesen)

Leistung ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen die Ausbringungsmenge von Gütern oder Dienstleistungen aus dem Produktionsprozess eines Unternehmens.

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Lieferantenkredit

Lieferantenkredit (auch Warenkredit oder Handelskredit) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels für die Begleichung seiner Rechnung einräumt.

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Liquidität

Liquidität („flüssig“) ist in der Wirtschaft die Fähigkeit von Wirtschaftssubjekten, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden uneingeschränkt nachkommen zu können oder die Eigenschaft von Wirtschaftsobjekten, jederzeit liquidierbar zu sein.

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Personalkosten

Personalkosten (oder Personalaufwand) sind im Rechnungswesen Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern im Produktionsprozess verursacht werden.

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Rechnungswesen

Das Rechnungswesen (RW oder auch REWE) oder (seltener) Unternehmensrechnung ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

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Scheck

Ein Barscheck mit allen gesetzlichen Merkmalen Verrechnungsscheck der WestLB, ausgestellt durch die Landeshauptkasse Düsseldorf, 2004 Der Scheck (schweiz. zumeist Cheque oder Check) ist ein Zahlungsmittel, bei dem der zahlungspflichtige Aussteller ein Kreditinstitut anweist, einem Zahlungsempfänger zu Lasten des Girokontos des Ausstellers einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.

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Stromgröße

Unter einer Stromgröße (auch Bewegungsgröße, Flussgröße) versteht man in der Wirtschaftsmathematik die innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Geldeinheiten bewertete oder in physikalischen Einheiten gemessene Größe.

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Tilgung (Geldverkehr)

Tilgung nennt man im Finanzwesen die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden.

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Wareneinkauf

Als Wareneinkauf wird in der Beschaffungslogistik von Unternehmen im engeren Sinne der Einkauf von Waren aller Art bezeichnet.

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Zahlungsmittel

Als Zahlungsmittel gelten im Zahlungsverkehr übertragbare, einheitliche und zählbare Wertträger, die als Gegenleistung (etwa beim Kaufvertrag) oder als Transferleistung (etwa bei der Schenkung) dienen.

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Zahlungsmittelbestand

Der Zahlungsmittelbestand ist in den Wirtschaftswissenschaften der bei Wirtschaftssubjekten vorhandene Bestand an Zahlungsmitteln.

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Zahlungsziel

Zahlungsziel wird in der Wirtschaft eine vom allgemeinen Kaufvertragsrecht abweichende Zahlungsbedingung genannt, durch die der Lieferant seinem Kunden beim Abschluss eines Kaufvertrages eine bestimmte Frist für die Zahlung des Kaufpreises einräumt.

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