Augsburger Reichs- und Religionsfrieden und Konzil
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Unterschied zwischen Augsburger Reichs- und Religionsfrieden und Konzil
Augsburger Reichs- und Religionsfrieden vs. Konzil
Detail der Vertragsurkunde mit der Unterschrift und dem Siegel Kaiser Ferdinands I. Augsburg: Die beiden Türme der evangelischen (im Vordergrund) und der katholischen Ulrichskirche stehen für den Religionsfrieden in der Stadt. Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden (oft kurz Augsburger Religionsfrieden) wird ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs bezeichnet, das den Anhängern der Confessio Augustana (eines Bekenntnistextes der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Ein Konzil (von „Rat, Zusammenkunft“) oder eine Synode (von sýnodos „Treffen‚ Zusammenkunft“) ist eine Versammlung einer Kirche, bei der in der Regel die bischöflichen Gewalten, Lehre, Leitung und Heiligung besprochen werden.
Ähnlichkeiten zwischen Augsburger Reichs- und Religionsfrieden und Konzil
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Vergleich zwischen Augsburger Reichs- und Religionsfrieden und Konzil
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