Ähnlichkeiten zwischen Auftrag und Garantie
Auftrag und Garantie haben 23 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Akkreditiv, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Auftraggeber, Auftragnehmer, Aufwendungsersatz, Österreich, Bürgerliches Gesetzbuch, Erklärung, Geschäft (Wirtschaft), Handeln, Mangel (Recht), Obligationenrecht (Schweiz), Privatrecht, Produktion, Rechtsgeschäft, Schweiz, Verbindlichkeit, Verpflichtetsein, Verschulden, Vertrag, VOB/B, Werkvertrag (Deutschland), Widerruf (Recht).
Akkreditiv
Ein Akkreditiv (abgekürzt L/C) ist in der Außenhandelsfinanzierung (und seltener im Inland) ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem abstrakten Schuldversprechen eines Kreditinstituts, nach Weisungen des Auftraggebers gegen Vorlage bestimmter Dokumente innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Zahlung an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu leisten.
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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.
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Auftraggeber
Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt.
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Auftragnehmer
Auftragnehmer ist ein Wirtschaftssubjekt, das im Rahmen eines Auftrags für den Auftraggeber die Besorgung eines Geschäfts übernimmt.
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Aufwendungsersatz
Aufwendungsersatz ist der durch verschiedene Rechtsansprüche gesicherte Ersatz von Aufwendungen.
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Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Erklärung
Eine Erklärung ist eine kommunikative Handlung mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen.
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Geschäft (Wirtschaft)
Ein Geschäft ist ein Tauschvorgang zwischen Wirtschaftssubjekten, der die Erzielung oder Verwendung von Einkommen zum Ziel hat.
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Handeln
Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.
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Mangel (Recht)
Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.
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Obligationenrecht (Schweiz)
Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Produktion
Unter Produktion (aus, „vor-, vorwärts-“ und, „führen“; insbesondere bei Realgütern auch Fertigung, Fabrikation oder Verarbeitung, Bearbeitung, als Rechtsbegriff die Herstellung) versteht die Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre die durch Kombination von Produktionsfaktoren während eines Transformationsprozesses hergestellten Güter und Dienstleistungen.
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
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Verpflichtetsein
Im deutschen Zivilrecht ist ein Träger von Rechten verpflichtet, wenn sich aus einem Schuldverhältnis Ansprüche gegen ihn richten (vgl. Bürgerliches Gesetzbuch|BGB).
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Verschulden
Das zivilrechtliche Verschulden (auch Verschuldung, früher: culpa) bestimmt die subjektive Vorwerfbarkeit eines Erfolges.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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VOB/B
Die VOB/B, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ist ein traditionsreiches, durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge in Deutschland konzipiert ist.
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Werkvertrag (Deutschland)
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.
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Widerruf (Recht)
Der Widerruf bezeichnet im Privatrecht die Ausübung verschiedener Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten die Möglichkeit geben, die rechtliche Bindung an seine Willenserklärung aufzuheben oder zu verhindern.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Auftrag und Garantie
- Was es gemein hat Auftrag und Garantie
- Ähnlichkeiten zwischen Auftrag und Garantie
Vergleich zwischen Auftrag und Garantie
Auftrag verfügt über 150 Beziehungen, während Garantie hat 190. Als sie gemeinsam 23 haben, ist der Jaccard Index 6.76% = 23 / (150 + 190).
Referenzen
Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Auftrag und Garantie. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter: