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Arzneimittel und Arzneimittel-Rabattvertrag

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Arzneimittel und Arzneimittel-Rabattvertrag

Arzneimittel vs. Arzneimittel-Rabattvertrag

Ein Arzneimittel (abgeleitet von „Arznei“,, auch erzenīe: „Heilkunde, Heilkunst, Heilmittel, Arzneimittel, Pharmazie“; verwandt mit „Arzt“) oder gleichbedeutend Medikament (lateinisch, abgeleitet wie ''medicina'' von derselben Wurzel med-, medicamentum und medicamen sowie remedium: „Heilmittel“, kurz Medis), genannt auch Pharmakon und Therapeutikum, ist ein Stoff (Arzneistoff) oder eine Zubereitung aus Stoffen, der bzw. Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen Arzneimittelherstellern und einzelnen deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des Herstellers.

Ähnlichkeiten zwischen Arzneimittel und Arzneimittel-Rabattvertrag

Arzneimittel und Arzneimittel-Rabattvertrag haben 14 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeine Ortskrankenkasse, Arznei-Telegramm, Arzneiform, Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, Arzt, Dosis, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Generikum, Indikation, Packungsgrößenkennzeichnung, Pharmahersteller, Rezept (Medizin), Selbstbeteiligung, Wirkstoff.

Allgemeine Ortskrankenkasse

AOK-Logo ab Oktober 2021 Unter dem Namen Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) bestehen derzeit in Deutschland elf rechtlich selbständige Krankenkassen.

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Arznei-Telegramm

Das arznei-telegramm (Abkürzung: a-t) ist eine deutsche medizinische Fachzeitschrift.

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Arzneiform

Filmtabletten Als Arzneiform oder auch galenische Form bezeichnet man eine Zubereitung, die aus Arzneistoff und zugesetzten Hilfsstoffen besteht.

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Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) sollten in Deutschland die steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung eingedämmt werden.

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Arzt

Abhorchen eines Patienten (2011) pharma­zeutischen Standes ''De zieke vrouw'' (Jan Steen, um 1666) Ein Arzt (Mehrzahl: Ärzte; weiblich: Ärztin, Ärztinnen) ist ein medizinisch ausgebildeter und zur Ausübung der Heilkunde zugelassener Heilkundiger.

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Dosis

Die Dosis (Plural Dosen, abgekürzt D; von dósis „Gabe“; entsprechende, zugemessene Arzneimenge) bezeichnet in der Biologie, Medizin und Pharmazie die (meist kleine) Menge eines Stoffes (Pharmakologie, Toxikologie), eines Pathogens (Infektiologie) oder einer Strahlung (Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie), die einem Organismus zugeführt wird.

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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.

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Generikum

Ein Generikum (Plural Generika) oder Nachahmerpräparat ist ein Arzneimittel, das wirkstoffmäßig mit einem bereits früher zugelassenen Arzneimittel übereinstimmt.

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Indikation

Der Begriff Indikation (von „anzeigen“) oder Anzeige (auch Heilanzeige) gibt an, wann eine medizinische Behandlung angemessen (angezeigt) ist.

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Packungsgrößenkennzeichnung

Die Packungsgrößenkennzeichnung für Medikamente ist eine in Deutschland bestehende Normierung der in der Apotheke abzugebenden Menge (Stückzahl bei Tabletten, Kapseln, Zäpfchen und anderen einzeldosierten Formen, Milliliter oder Gramm bei halbfesten und flüssigen Mitteln) eines Fertigarzneimittels im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.

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Pharmahersteller

Pharmahersteller (auch als Pharmaunternehmen und in der Gesamtheit als pharmazeutische Industrie bzw. Pharmaindustrie bezeichnet) sind Unternehmer oder Unternehmen, die Arzneimittel herstellen und vertreiben.

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Rezept (Medizin)

Muster 16: Formular für Arzneimittelverordnungen (deutsches Krankenkassenrezept) Österreichisches Krankenkassenrezept Ein Rezept (von lateinisch recipere ‚nehmen‘, siehe Begriffsherkunft), auch Verordnung oder Verschreibung, ist in der Medizin und Pharmazie die schriftliche Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln.

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Selbstbeteiligung

Unter Selbstbeteiligung (Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung, auch Franchise) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall).

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Wirkstoff

Wirkstoffe sind Substanzen, die in einem Organismus eine spezifische Wirkung haben bzw.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Arzneimittel und Arzneimittel-Rabattvertrag

Arzneimittel verfügt über 392 Beziehungen, während Arzneimittel-Rabattvertrag hat 52. Als sie gemeinsam 14 haben, ist der Jaccard Index 3.15% = 14 / (392 + 52).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Arzneimittel und Arzneimittel-Rabattvertrag. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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