Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Installieren
Schneller Zugriff als Browser!
 

Anspruch (Recht)

Index Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

76 Beziehungen: Abtretung (Deutschland), Actio (Recht), Anfechtung, Anspruchsgrundlage, Öffentliches Recht, Übergabe (Sachenrecht), Baugenehmigung, Bauherr, Bürgerliches Gesetzbuch, Beklagter, Bernd Rüthers, Bernhard Windscheid, Bundesgerichtshof, Duldung (Recht), Einwendung, Erfüllung (Recht), Formelles Recht, Geld, Gemeines Recht, Gesamtschuld, Gesetz, Gestaltungsrecht, Gläubiger, Grundeigentum, Handeln, Hinterlegung (Recht), Jan Schapp, Juristische Methodenlehre, Kaufpreis, Klage, Kläger, Legaldefinition, Leihvertrag (Deutschland), Mahnverfahren, Materielles Recht, Mietvertrag (Deutschland), Nachbar, Naturalobligation, Nutzung (Recht), Persönlichkeitsrecht, Privatrecht, Römisches Recht, Recht, Rechtsfrage, Rechtsgebiet, Rechtsprechung, Rechtssatz, Rechtswissenschaft, Reichsjustizgesetze, Reisender, ..., Relativität der Rechtsbegriffe, Sache (Recht), Sachenrecht, Sanktionsnorm, Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Schuldner, Schuldrechtsmodernisierung, Selbstjustiz, Strafanspruch des Staates, Streitgegenstand, Subjektives Recht, Unterhalt, Unterlassen (Deutschland), Verjährung (Deutschland), Verkäufer, Vertrag, Verwahrung (Deutschland), Verzichtsurteil, Willenserklärung, Wohnung, Zahlung, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht, Zurückbehaltungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht. Erweitern Sie Index (26 mehr) »

Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

Neu!!: Anspruch (Recht) und Abtretung (Deutschland) · Mehr sehen »

Actio (Recht)

Die actio ist ein Begriff des altrömischen Privatrechts und bezeichnet sowohl materiell einen Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts als auch prozessual die Klageformel, deren sich der Inhaber des Rechts zu seiner Durchsetzung bedienen musste.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Actio (Recht) · Mehr sehen »

Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Anfechtung · Mehr sehen »

Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage ist ein Rechtssatz, der einem Tatbestand als Rechtsfolge einen Anspruch (Recht) zuweist.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Anspruchsgrundlage · Mehr sehen »

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Öffentliches Recht · Mehr sehen »

Übergabe (Sachenrecht)

Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Übergabe (Sachenrecht) · Mehr sehen »

Baugenehmigung

Baupolizeilich geprüfter Bauplan einer Garage, 1932 Eine Baugenehmigung (Bauerlaubnis in Österreich; Baubewilligung in der Schweiz und der Freien Hansestadt Bremen) bezeichnet die Genehmigung, bauliche Änderungen vorzunehmen.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Baugenehmigung · Mehr sehen »

Bauherr

Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Bauherr · Mehr sehen »

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Bürgerliches Gesetzbuch · Mehr sehen »

Beklagter

Beklagter ist eine an einem streitigen Gerichtsverfahren beteiligte Partei.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Beklagter · Mehr sehen »

Bernd Rüthers

Walter Reist, Lothar Späth und Bernd Rüthers im Lilienberg-Unternehmerforum (2008) Bernd Rüthers (* 12. Juli 1930 in Dortmund; † 22. Juni 2023) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Bernd Rüthers · Mehr sehen »

Bernhard Windscheid

Bernhard Windscheid Bernhard Joseph Hubert Windscheid (* 26. Juni 1817 in Düsseldorf; † 26. Oktober 1892 in Leipzig) war ein deutscher Jurist, der großen Einfluss auf die deutsche Zivilrechtswissenschaft hatte.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Bernhard Windscheid · Mehr sehen »

Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Bundesgerichtshof · Mehr sehen »

Duldung (Recht)

Die Duldung ist in der Rechtswissenschaft das Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, das zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Duldung (Recht) · Mehr sehen »

Einwendung

Die Begriffe Einwendung und Einrede bezeichnen im deutschen Zivilrecht materiell-rechtliche Verteidigungsmittel des Schuldners gegen die Realisierung von Ansprüchen des Gläubigers.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Einwendung · Mehr sehen »

Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Erfüllung (Recht) · Mehr sehen »

Formelles Recht

Als formelles Recht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Formelles Recht · Mehr sehen »

Geld

200-Euro-Banknote Deutsches Geld vor der 1923er Währungsreform:50-Pfennig-Stück Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Geld · Mehr sehen »

Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Gemeines Recht · Mehr sehen »

Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Gesamtschuld · Mehr sehen »

Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Gesetz · Mehr sehen »

Gestaltungsrecht

Das Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Gestaltungsrecht · Mehr sehen »

Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Gläubiger · Mehr sehen »

Grundeigentum

Grundeigentum (Grundvermögen; umgangssprachlich auch Grundbesitz) ist das Eigentum an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder beschränkten dinglichen Rechten.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Grundeigentum · Mehr sehen »

Handeln

Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Handeln · Mehr sehen »

Hinterlegung (Recht)

Die Hinterlegung (lat. depositium, Begriff des römischen Rechts)Heinrich Honsell: Römisches Recht. 7. Auflage.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Hinterlegung (Recht) · Mehr sehen »

Jan Schapp

Jan Schapp (* 31. Oktober 1940 in Aurich) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Rechtsphilosoph und emeritierter Hochschullehrer an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Jan Schapp · Mehr sehen »

Juristische Methodenlehre

Die Juristische Methodenlehre beschäftigt sich aus erkenntnistheoretischer Sicht mit der Begründung rechtlicher Entscheidungen.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Juristische Methodenlehre · Mehr sehen »

Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Kaufpreis · Mehr sehen »

Klage

Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Klage · Mehr sehen »

Kläger

Kläger nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Kläger · Mehr sehen »

Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Legaldefinition · Mehr sehen »

Leihvertrag (Deutschland)

Ein Leihvertrag liegt im Schuldrecht vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Leihvertrag (Deutschland) · Mehr sehen »

Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Mahnverfahren · Mehr sehen »

Materielles Recht

Als materielles Recht (auch sachliches Recht, substanzielles Recht) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt, Entstehung, Veränderung, Übertragung und das Erlöschen von Rechten regeln.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Materielles Recht · Mehr sehen »

Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Mietvertrag (Deutschland) · Mehr sehen »

Nachbar

''Good Neighbours,'' John William Waterhouse (1885) Ein Nachbar oder eine Nachbarin ist eine Person, die sich unmittelbar im Umfeld der eigenen Wohnstätte aufhält.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Nachbar · Mehr sehen »

Naturalobligation

Naturalobligationen (auch natürliche Verbindlichkeiten oder unvollkommene Verbindlichkeiten im weiteren Sinne)Vgl.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Naturalobligation · Mehr sehen »

Nutzung (Recht)

Unter Nutzung versteht die Rechtswissenschaft im Zivilrecht die Früchte, den Ertrag oder den Gebrauchsvorteil einer Sache oder eines Rechts.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Nutzung (Recht) · Mehr sehen »

Persönlichkeitsrecht

Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Persönlichkeitsrecht · Mehr sehen »

Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Privatrecht · Mehr sehen »

Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Römisches Recht · Mehr sehen »

Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Recht · Mehr sehen »

Rechtsfrage

Eine aufgeworfene Rechtsfrage lässt sich mit Hilfe der Rechtsanwendung, Subsumtion und Auslegung der Rechtsnormen und/oder der vorhandenen Rechtsprechung durch die rechtliche Würdigung des vorliegenden Tatbestands beantworten.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Rechtsfrage · Mehr sehen »

Rechtsgebiet

Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Rechtsgebiet · Mehr sehen »

Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Rechtsprechung · Mehr sehen »

Rechtssatz

Der Rechtssatz ist in der Rechtswissenschaft ein Satz mit rechtlichem Inhalt, der als rechtsverbindliche Aussage des Sollens anzusehen ist.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Rechtssatz · Mehr sehen »

Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Rechtswissenschaft · Mehr sehen »

Reichsjustizgesetze

Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 004 041.jpg|Gerichtsverfassungs­gesetz Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 006 083.jpg|Civilprozeß­ordnung Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 008 253.jpg|Strafprozeß­ordnung Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 010 351.jpg|Konkursordnung Als Reichsjustizgesetze werden jene Gesetze bezeichnet, die im Jahr 1877 im Deutschen Reich verabschiedet wurden und am 1.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Reichsjustizgesetze · Mehr sehen »

Reisender

Ein Reisender oder Handlungsreisender ist innerhalb des Vertriebs eines Unternehmens und in der Betriebswirtschaftslehre die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Reisender · Mehr sehen »

Relativität der Rechtsbegriffe

Als Relativität der Rechtsbegriffe bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Abhängigkeit der Begriffe vom Rechtsgebiet oder Gesetz, in dem diese verwendet werden.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Relativität der Rechtsbegriffe · Mehr sehen »

Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Sache (Recht) · Mehr sehen »

Sachenrecht

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Sachenrecht · Mehr sehen »

Sanktionsnorm

Eine Sanktionsnorm (von lat. sanctio), auch als Strafbestimmung bekannt, ist eine sekundäre Rechtsnorm, aus der sich die rechtlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen eine primäre Verhaltensnorm ergeben.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Sanktionsnorm · Mehr sehen »

Schuldübernahme

Die Schuldübernahme ist im deutschen Schuldrecht ein Vertrag, bei dem eine Schuld von einem Dritten gegenüber dem Gläubiger in der Weise übernommen wird, dass der Dritte an die Stelle des abgelösten Schuldners tritt.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Schuldübernahme · Mehr sehen »

Schuldbeitritt

Änderung eines Schuldverhältnisses Der Schuldbeitritt ist im Schuldrecht eine Schuld''mit''übernahme, bei der dem bisherigen Schuldner mindestens ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner zu dessen bisheriger Alleinschuld beitritt.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Schuldbeitritt · Mehr sehen »

Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Schuldner · Mehr sehen »

Schuldrechtsmodernisierung

Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Schuldrechtsmodernisierung · Mehr sehen »

Selbstjustiz

Als Selbstjustiz (oder Eigenjustiz) bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes bzw.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Selbstjustiz · Mehr sehen »

Strafanspruch des Staates

Der Strafanspruch des Staates, auch Strafmonopol des Staates genannt, ist die in einer Rechtsordnung festgeschriebene Zuständigkeit bestimmter Strafverfolgungsbehörden, Strafen gemäß den Strafgesetzen zu verhängen bzw.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Strafanspruch des Staates · Mehr sehen »

Streitgegenstand

Der Streitgegenstand bezeichnet den prozessualen Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Streitgegenstand · Mehr sehen »

Subjektives Recht

Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Subjektives Recht · Mehr sehen »

Unterhalt

Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Unterhalt · Mehr sehen »

Unterlassen (Deutschland)

Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Unterlassen (Deutschland) · Mehr sehen »

Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Verjährung (Deutschland) · Mehr sehen »

Verkäufer

Verkäuferinnen in einem Feinkostgeschäft Verkäufer an seinem Kakteenstand Verkäufer (gelegentlich auch Detailhandelsfachleute genannt) sind Fachkräfte, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie der Akquisition von Kunden betraut sind und je nach dem Grad ihrer Spezialisierung und handelsrechtlichen Stellung verschiedene Berufsbezeichnungen besitzen.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Verkäufer · Mehr sehen »

Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

Neu!!: Anspruch (Recht) und Vertrag · Mehr sehen »

Verwahrung (Deutschland)

Verwahrung ist im Zivilrecht die zeitlich begrenzte Aufbewahrung einer beweglichen Sache.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Verwahrung (Deutschland) · Mehr sehen »

Verzichtsurteil

Ein Verzichtsurteil nach ZPO ergeht, sofern der Kläger im Prozess einen Verzicht erklärt und der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Verzichtsurteil · Mehr sehen »

Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Willenserklärung · Mehr sehen »

Wohnung

Auch ein Hausboot kann eine Wohnung sein. Eine Wohnung ist ein umschlossener Raum oder eine Flucht aus mehreren Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Wohnung · Mehr sehen »

Zahlung

Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).

Neu!!: Anspruch (Recht) und Zahlung · Mehr sehen »

Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Zivilprozessordnung (Deutschland) · Mehr sehen »

Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Zivilprozessrecht · Mehr sehen »

Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht kommt zum Tragen, wenn der Gläubiger einen Anspruch geltend macht, der Schuldner aber einen fälligen Gegenanspruch hat.

Neu!!: Anspruch (Recht) und Zurückbehaltungsrecht · Mehr sehen »

Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

Neu!!: Anspruch (Recht) und Zwangsvollstreckungsrecht · Mehr sehen »

Leitet hier um:

Rechtsanspruch.

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »