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Anspruch (Recht) und Japan

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Anspruch (Recht) und Japan

Anspruch (Recht) vs. Japan

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen. Japan (amtlicher deutscher Name; japanisch 日本, ausgesprochen als Nihon oder Nippon) ist ein 14.125 Inseln umfassender ostasiatischer Staat im Pazifik, der indirekt im Norden und Nordwesten an Russland, im Westen an Nord- und Südkorea und im Südwesten an Taiwan und China grenzt, flächenmäßig der viertgrößte und bevölkerungsmäßig der zweitgrößte Inselstaat der Welt.

Ähnlichkeiten zwischen Anspruch (Recht) und Japan

Anspruch (Recht) und Japan haben 2 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Subjektives Recht.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Anspruch (Recht) und Bürgerliches Gesetzbuch · Bürgerliches Gesetzbuch und Japan · Mehr sehen »

Subjektives Recht

Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.

Anspruch (Recht) und Subjektives Recht · Japan und Subjektives Recht · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Anspruch (Recht) und Japan

Anspruch (Recht) verfügt über 76 Beziehungen, während Japan hat 845. Als sie gemeinsam 2 haben, ist der Jaccard Index 0.22% = 2 / (76 + 845).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Anspruch (Recht) und Japan. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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