Allod und Philipp II. (Frankreich)
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Unterschied zwischen Allod und Philipp II. (Frankreich)
Allod vs. Philipp II. (Frankreich)
Das Allod (altniederfränkisch allōd „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und ōd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein Stadtgrundstück oder -anwesen), über das der Eigentümer (Eigner, auch Erbherr) frei verfügen konnte. Philipp II. August empfängt einen päpstlichen Legaten. Illumination aus den ''Grandes chroniques de France'', um 1335. (British Library, London) Philipp II.
Ähnlichkeiten zwischen Allod und Philipp II. (Frankreich)
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Vergleich zwischen Allod und Philipp II. (Frankreich)
Allod verfügt über 35 Beziehungen, während Philipp II. (Frankreich) hat 204. Als sie gemeinsam 0 haben, ist der Jaccard Index 0.00% = 0 / (35 + 204).
Referenzen
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