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Akademischer Rat und Professor

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Akademischer Rat und Professor

Akademischer Rat vs. Professor

Akademischer Rat (AkadR bzw. AR) ist eine Amtsbezeichnung für deutsche Beamte im höheren Dienst, die an einer wissenschaftlichen Hochschule (z. B. Universität) in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig sind. Albert Einstein als Professor während einer Vorlesung in Wien (1921) Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls).

Ähnlichkeiten zwischen Akademischer Rat und Professor

Akademischer Rat und Professor haben 17 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Amtsbezeichnung, Baden-Württemberg, Bayern, Beamter (Deutschland), Besoldungsordnung C, Besoldungsordnung W, Deutschland, Dienstverhältnis, Dissertation, Geisteswissenschaft, Habilitation, Höherer Dienst, Hochschule, Juniorprofessur, Nachwuchsforscher, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, Universität.

Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.

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Baden-Württemberg

Baden-Württemberg (Abkürzung BW; amtlich Land Baden-Württemberg) ist ein Land im Südwesten von Deutschland.

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Bayern

Bayern (Ländercode BY; amtlich Freistaat Bayern) ist das flächengrößte der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und liegt in deren Südosten.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Besoldungsordnung C

In der Besoldungsordnung C war von 1975 bis 2002 die Bundesbesoldungsordnung für wissenschaftliche Beamte an deutschen Hochschulen (u. a. Professoren).

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Besoldungsordnung W

Die Besoldungsordnungen W des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und der Landesbesoldungsgesetze regelt die Dienstbezüge für verbeamtete Hochschullehrer (Professoren) in Deutschland und umfasst die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Dienstverhältnis

Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.

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Dissertation

Eine Dissertation (abgekürzt Diss.), Doktorarbeit, seltener Promotionsschrift, Dissertationsschrift oder Doktorschrift, offiziell auch Inauguraldissertation, Antritts- oder Einführungsdissertation, ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Wissenschaftlichen Hochschule mit Promotionsrecht.

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Geisteswissenschaft

Der Begriff Geisteswissenschaft ist in der deutschsprachigen Denktradition eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Einzelwissenschaften („Disziplinen“).

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Habilitation

Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in den meisten westeuropäischen und einigen osteuropäischen Ländern (im angelsächsischen Hochschulsystem gibt es hingegen nichts Vergleichbares), mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung (lateinisch facultas docendi) in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird.

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Höherer Dienst

Der höhere Dienst (hD) – in einigen Bundesländern auch Zweites Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe bzw.

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Hochschule

Seiten.

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Juniorprofessur

Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule.

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Nachwuchsforscher

Nachwuchsforscher oder Nachwuchswissenschaftler (auch Jungforscher, Jungwissenschaftler, engl. Early Stage Researcher) gelten im internationalen Kontext Forscher, die an ihrer Promotion arbeiten oder diese vor kurzem abgeschlossen haben.

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst. Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.

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Universität

alternativtext.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Akademischer Rat und Professor

Akademischer Rat verfügt über 42 Beziehungen, während Professor hat 246. Als sie gemeinsam 17 haben, ist der Jaccard Index 5.90% = 17 / (42 + 246).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Akademischer Rat und Professor. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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