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Zwangsvergleich

Index Zwangsvergleich

Im Insolvenzrecht bezeichnet der Zwangsvergleich einen gerichtlichen Vergleich zwischen dem Schuldner und seinen nichtbevorrechtigten Gläubigern.

4 Beziehungen: Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzplan, Insolvenzrecht (Deutschland), Insolvenzvergleich.

Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzplan

Der Insolvenzplan im deutschen Recht ist ein Sanierungsplan im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Insolvenzvergleich

Ein Insolvenzvergleich ist die außergerichtliche Schuldenbereinigung vor Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

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