26 Beziehungen: Anfechtungsklage, Anspruch (Recht), Berufung (Recht), Beschwer, Einspruch, Form (Recht), Formelles Recht, Frist, Handeln, Juristische Ausbildung (Zeitschrift), Klage, Klageart, Klagebefugnis, Prozesshandlung, Prozessurteil, Recht, Rechtsbehelf, Rechtsmittel, Revision (Recht), Statthaftigkeit, Unzulässigkeit, Verfahrensrecht, Verfahrensvoraussetzung, Verpflichtungsklage, Verwaltungsrecht, Widerspruch (Recht).
Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.
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Anspruch (Recht)
Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.
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Berufung (Recht)
Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.
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Beschwer
Die Beschwer ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht.
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Einspruch
Der Einspruch ist.
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Form (Recht)
Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.
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Formelles Recht
Als formelles Recht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen.
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Frist
Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.
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Handeln
Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.
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Juristische Ausbildung (Zeitschrift)
Die Juristische Ausbildung (abgekürzt: JURA oder Jura) ist eine juristische Ausbildungszeitschrift.
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Klage
Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.
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Klageart
Die Klageart beschreibt die Zielrichtung einer prozessualen Klage.
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Klagebefugnis
Die Klagebefugnis oder Prozessführungsbefugnis (auch Beschwerdebefugnis genannt) ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht.
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Prozesshandlung
Prozesshandlung (auch Verfahrenshandlung) wird nicht einheitlich definiert.
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Prozessurteil
In einem Prozessurteil entscheidet das zuständige Gericht ausschließlich über die Zulässigkeit einer Klage, eines Rechtsmittels oder eines anderen Rechtsbehelfs.
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Recht
Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.
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Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.
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Rechtsmittel
Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.
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Revision (Recht)
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.
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Statthaftigkeit
Statthaftigkeit ist ein Rechtsbegriff aus dem Verfahrensrecht, der bedeutet, dass die Einlegung eines bestimmten Rechtsbehelfs gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder Maßnahme zu dem beabsichtigten Rechtsschutzziel führen kann.
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Unzulässigkeit
Als unzulässig bezeichnet die juristische Fachsprache einen Antrag, eine Klage, einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel, die aus verfahrensrechtlichen Gründen, nämlich wegen Fehlens der formellen Voraussetzungen der Handlung, ohne Erfolg bleiben müssen.
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Verfahrensrecht
Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.
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Verfahrensvoraussetzung
Verfahrensvoraussetzungen (auch Prozessvoraussetzungen genannt) sind wesentliche objektive Bedingungen, die vorliegen müssen, damit ein Verfahren vor einem Gericht durchgeführt werden darf.
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Verpflichtungsklage
Die Verpflichtungsklage ist eine Klageart nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
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Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative.
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Widerspruch (Recht)
Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.
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