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Zubehör

Index Zubehör

Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.

49 Beziehungen: Additiv, Agio, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Auslegung (Recht), Übereignung, Bürgerliches Gesetzbuch, Benno Mugdan, Bestandteil, Betriebsstoff, Dingliches Recht (Deutschland), Eugen Klunzinger, Fabrik, Feuerlöscher, Gebrauchsgegenstand, Gewerbe, Gläubiger, Grundbuch, Grundpfandrecht, Grundstück, Hauptsache, Hauptsache (Sachenrecht), Instandhaltung, Kaufpreis, Kaufvertrag (Deutschland), Kraftfahrzeug, Landwirtschaft, Legaldefinition, Leihvertrag (Deutschland), Lieferung, Mietvertrag (Deutschland), Nießbrauch, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Pachtvertrag (Deutschland), Pfändung, Rechtsgeschäft, Reserverad, Rohstoff (Produktion), Sache (Recht), Sachenrecht (Deutschland), Sicherungsübereignung, Tatfrage, Umgangssprache, Unpfändbarkeit, Veräußerung, Verbandkasten, Warndreieck, Zivilgesetzbuch, Zwangsvollstreckungsrecht, Zweck.

Additiv

Additive („hinzugegeben, beiliegend“) – auch Hilfsstoffe oder Zusatzstoffe genannt – sind Stoffe, die Produkten in geringen Mengen zugesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern.

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Agio

Das Agio („mit Muße, mit Bequemlichkeit“, verwandt mit Adagio; aus, „Spielraum“; oder Aufgeld/Aufpreis) ist in der Numismatik die Differenz zwischen dem Nennwert einer Münze oder Banknote und dem tatsächlichen Kurswert oder im Finanzwesen der Aufschlag, der bei bestimmten Finanzinstrumenten den Nominalwert oder die Wechselkursparität übersteigt.

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Benno Mugdan

Benno Mugdan (* 15. Februar 1851 in Kempen (Posen);Elisabet-Gymnasium Breslau, Schulprogramm 1870, S. 59, Abiturientenliste. † 14. November 1928 in Berlin) war ein deutscher Jurist.

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Bestandteil

Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann.

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Betriebsstoff

Betriebsstoffe sind im Rechnungswesen Werkstoffe, die für die Produktion verbraucht werden, ohne Bestandteil des Produktes zu werden, und in der Technik bei Maschinen oder Anlagen zur Wärme- und Druckübertragung bzw.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Eugen Klunzinger

Eugen Klunzinger (* 9. Oktober 1938 in Böblingen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Politiker.

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Fabrik

Hallesche Maschinenfabrik und Eisengießerei A.G. (1903) Eine Fabrik (von; auch Werk genannt) ist eine Produktionsstätte im industriellen Maßstab, die auch unter der Bezeichnung Industriebetrieb eine größere Anzahl unterschiedlicher Arbeitsvorgänge vereinigt und wesentlich mit Hilfe von Maschinen, Produktionsmitarbeitern und einer Betriebsführung Erzeugnisse herstellt.

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Feuerlöscher

Brandschutzzeichen für Feuerlöscher nach ISO 7010 Veraltetes Symbol nach BGV A8 und DIN 4844 für Feuerlöscher Ein tragbarer Feuerlöscher ist ein Kleinlöschgerät mit einer Gesamtmasse von maximal 20 Kilogramm.

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Gebrauchsgegenstand

Geschirr und Küchenwerkzeuge aus der Jungsteinzeit. Werkzeuge gelten als die ältesten von Menschen benutzten Gebrauchsgegenstände. Gebrauchsgegenstand ist ein Gegenstand, der dem wiederholten Gebrauch dient und deshalb bis zum Verlust seiner Funktionsfähigkeit genutzt werden kann.

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Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Hauptsache

Hauptsache steht für.

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Hauptsache (Sachenrecht)

Hauptsache ist im Sachenrecht die Bezeichnung für Sachen, zu denen andere Sachen in untergeordneter Beziehung stehen.

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Instandhaltung

Instandhaltung ist nach DIN EN 13306 und DIN 31051 die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen, sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung ihres funktionsfähigen Zustands dient, sodass es die geforderte Funktion erfüllen kann.

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Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Kraftfahrzeug

Ein Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz, Kfz. oder KFZ, selten auch fälschlicherweise KfZ), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), ist ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“, das „auf dem Erdboden bewegt wird“, also ein Automobil (D/A: Kraftwagen, CH: Motorwagen), Motorrad (D: Krafträder) oder eine Zugmaschine.

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Landwirtschaft

Großtechnik prägt die moderne, industrialisierte Landwirtschaft, hier Ernte von Weizen in den Niederlanden Die Landwirtschaft (auch Agrikultur oder Agrarwesen) ist ein zur Urproduktion gehörender Wirtschaftssektor, der die Herstellung von Agrarprodukten oder Tierprodukten auf einer hierfür vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzfläche betreibt.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Leihvertrag (Deutschland)

Ein Leihvertrag liegt im Schuldrecht vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird.

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Lieferung

Die Lieferung (auch Auslieferung) ist beim Versendungskauf die Übergabe von Waren durch den Lieferanten oder in dessen Auftrag durch Logistikdienstleister oder Postunternehmen an den Kunden.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Nießbrauch

Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (BGB; Nießbrauch an Sachen, BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, BGB); ähnlich der Nutzniessung in der Schweiz.

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, abgekürzt OLG Frankfurt, ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bundesland Hessen.

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Pachtvertrag (Deutschland)

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht.

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Pfändung

Genrebild einer Pfändung, 19. Jahrhundert Unter einer Pfändung versteht man im Zwangsvollstreckungsrecht (in Österreich auch ''Exekution'' genannt) die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schuldners zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Reserverad

Vor dem Wechsel auf das bereitliegende Notrad. Wagenheber bereits angesetzt. Ein Reserverad (auch Notrad, umgangssprachlich auch Reservereifen oder Ersatzreifen) ist ein Rad, das die meisten mehrspurigen Kraftfahrzeuge mitführten und auch heute teilweise noch mitführen.

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Rohstoff (Produktion)

Rohstoffe sind im Rechnungswesen und der Materialwirtschaft Materialien, die in der Bilanz zum Umlaufvermögen gehören und bei der Produktion direkter Bestandteil der Produkte werden.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Sachgesamtheit im Wege eines Besitzkonstituts (BGB) übereignet.

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Tatfrage

Tatfrage (auch Tatsachen- oder Sachfrage) und Rechtsfrage bilden in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis ein Begriffspaar bei der Anwendung des Rechts auf einen bestimmten Lebenssachverhalt, was in der Methodenlehre als juristischer Syllogismus bezeichnet wird.

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Umgangssprache

Die Umgangssprache, auch Alltagssprache, Normalsprache oder Gebrauchssprache, ist – im Gegensatz zur Standardsprache und auch zur Fachsprache – die Sprache, die im täglichen Umgang benutzt wird, aber keinem spezifischen Soziolekt entspricht.

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Unpfändbarkeit

Unpfändbarkeit bedeutet im Zwangsvollstreckungsrecht, dass eine Pfändung kraft Gesetzes verboten ist.

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Veräußerung

Unter Veräußerung versteht man in der Rechtswissenschaft Deutschlands in der Regel die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an Sachen oder die Abtretung von Forderungen und sonstigen Rechten (Verfügungsgeschäft).

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Verbandkasten

Erste-Hilfe-Kasten Standortsymbol für Verbandkästen Ein Verbandkasten (lt. StVZO, DIN) oder Verbandskasten, umgangssprachlich auch Erste-Hilfe-Kasten, Erste-Hilfe-Koffer oder Rot-Kreuz-Kasten, in Österreich – sofern zur Mitführung in Kraftfahrzeugen bestimmt – Autoapotheke, ist ein Behältnis mit Verbandmitteln und weiterer Ausrüstung für die Erste Hilfe.

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Warndreieck

Abstände für das Warndreieck für Österreich und Deutschland Warndreieck. Deutsche Variante. Warndreieck. Euro-Variante. 1971 aus der Reihe Neue Regeln im Straßenverkehr. Das Warndreieck (Deutschland), Pannendreieck (Österreich, Schweiz) oder das Pannensignal (Schweiz) gehört neben der Warnleuchte und der Warnblinkanlage zu den Einrichtungen an und in einem Kraftfahrzeug, die zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen verwendet werden.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

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Zweck

Als Zweck (veraltend Behuf,, auch héneka, hoúneka) wird der Beweggrund einer zielgerichteten Tätigkeit oder eines Verhaltens verstanden.

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Leitet hier um:

Zugehör (Schweiz), Zugehör (Österreich).

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