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Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Index Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Auszahlung der Zuschläge in einem Berliner Betrieb (1958) Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (auch Zeitzuschläge) sind Zuschläge zum vereinbarten Arbeitsentgelt, die einen Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten bilden.

32 Beziehungen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitszeitgesetz, Berliner Zeitung, Betriebliche Übung, Bundeszentrale für politische Bildung, Einkommensteuergesetz (Deutschland), Erschwerniszulagenverordnung, Feiertag, Freizeitausgleich, Geschäftsjahr, Gesetzliche Feiertage in Deutschland, Grundlohn (Steuer), Heiliger Abend, Ladenöffnungszeit, Lohnsteuer (Deutschland), Mehrarbeit, Mutterschutzgesetz, Nachtarbeit, Nachtdienst, NS-Staat, Ruhetag (Wirtschaft), Samstag, Silvester, Sonntag, Sozialversicherung (Deutschland), Sozialversicherungsentgeltverordnung, Tarifvertrag, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, Zu versteuerndes Einkommen, Zulage.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitszeitgesetz

Das deutsche Arbeitszeitgesetz betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz.

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Berliner Zeitung

Logo seit 2008 Die Berliner Zeitung ist eine 1945 gegründete Tageszeitung aus Berlin.

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Betriebliche Übung

Als betriebliche Übung bezeichnet man im Arbeitsrecht den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw.

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Bundeszentrale für politische Bildung

Das Gebäude der Bundeszentrale in Bonn Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt (nachgeordnete Behörde) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Bonn.

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Einkommensteuergesetz (Deutschland)

Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.

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Erschwerniszulagenverordnung

Die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse (Erschwerniszulagen) für Empfänger von Dienstbezügen und Anwärterbezügen des Bundes.

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Feiertag

Unter einem Feiertag (ahd. fîra aus, ‚der religiösen Feier gewidmeter, arbeitsfreier Tag‘; dazu feiern, ursprünglich ‚die Arbeit ruhen lassen‘, ahd. fîrôn von; vgl. Feierabend, Ferien) oder Festtag (‚ein der religiösen Feier gewidmeter Tag‘; vgl. Fest) wird im deutschen Sprachraum allgemein ein arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe verstanden.

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Freizeitausgleich

Freizeitausgleich (abgekürzt auch FZA genannt) beschreibt die Vergütung von Überstunden durch zusätzliche freie Tage zuzüglich zu dem normalen Urlaub von Arbeitnehmern.

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Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr (im Steuerrecht: Wirtschaftsjahr, in der Schweiz: Steuerperiode) ist der Zeitraum, für den Unternehmen oder andere Wirtschaftssubjekte das Ergebnis ihrer Geschäftstätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfassen und dabei den Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen berücksichtigen.

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Gesetzliche Feiertage in Deutschland

Die Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland fallen grundsätzlich in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer.

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Grundlohn (Steuer)

Grundlohn ist ein Begriff aus dem deutschen Einkommensteuerrecht.

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Heiliger Abend

Christbaum Der Heilige Abend am 24. Dezember, auch Heiligabend oder Weihnachtsabend genannt, ist der Vorabend des Weihnachtsfestes (Fest der Geburt Jesu Christi); vielerorts wird auch der ganze Vortag so bezeichnet.

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Ladenöffnungszeit

Englischsprachiges Ladenschild: "Open" ("Geöffnet") Ladenöffnungszeiten sind allgemein Rechtsnormen, nach denen Ladengeschäfte aus verschiedenen Gründen (wie beispielsweise des Arbeitnehmerschutzes oder des Schutzes der Sonn- und Feiertage oder der Nachtruhe) zu bestimmten Zeiten in der überwiegenden Anzahl aller europäischen Länder beschränkt werden.

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Lohnsteuer (Deutschland)

Lohnsteuer bezeichnet in Deutschland den Teil der Einkommensteuer, welcher bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch Abzug vom Arbeitsentgelt erhoben wird, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird (Abs. 1 S. 1 EStG).

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Mehrarbeit

Mehrarbeit, auch Überstunden oder Plusstunden, leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.

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Mutterschutzgesetz

Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit von Frauen in Anstellung, Studium oder Ausbildung und ihrer Kinder während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

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Nachtarbeit

BVG, 1930 Als Nachtarbeit gilt Arbeit in der Nacht, die Regelungen zum konkreten Zeitraum variieren.

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Nachtdienst

Als Nachtdienst (oder je nach Berufsgruppe: Nachtschicht) wird eine regulär vereinbarte Arbeitszeit zwischen meist 22 und 6 Uhr bezeichnet.

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NS-Staat

Als NS-Staat (kurz für nationalsozialistischer Staat) oder NS-Deutschland wird das Deutsche Reich bzw.

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Ruhetag (Wirtschaft)

Ruhetage sind im Arbeitsrecht Wochentage, an denen die Arbeit ruht.

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Samstag

Empire-Stil, die Männer die Festtracht der traditionell lebenden Juden in Süd- und Westdeutschland,Nachum T. Gidal: ''Die Juden in Deutschland von der Römerzeit bis zur Weimarer Republik'', Könemann, Köln 1997, ISBN 3-89508-540-5, S. 127. Deutschland um 1800 Der Samstag, in Nord- und Ostdeutschland häufig auch Sonnabend, ist im bürgerlichen Kalender der Wochentag zwischen Freitag und Sonntag.

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Silvester

Als Silvester (regional auch Altjahrstag oder Altjahrestag) wird in einigen europäischen Sprachen der 31. Dezember, der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet.

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Sonntag

Der Sonntag ist heute im bürgerlichen Kalender des deutschsprachigen Raums und dem Großteil der Welt zum siebten und somit letzten Wochentag geworden – festgelegt auch im internationalen Standard ISO 8601.

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Sozialversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung.

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Sozialversicherungsentgeltverordnung

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeiträge.

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Tarifvertrag

Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie.

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist ein Vertragswerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist (§ 1 Abs. 1 TVöD). Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Gegliedert ist der TVöD in zwei Teile: Der Allgemeine Teil (AT) enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, darunter allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E). Neben dem TVöD existieren zahlreiche weitere Tarifverträge mit Gültigkeit für den öffentlichen Dienst.

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst. Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.

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Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) bildet in Deutschland die Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.

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Zulage

Auszahlung der Zuschläge in einem Berliner Betrieb (1958) Als Zulage bezeichnet man allgemein Entgelte, die für Sonderleistungen oder spezifische Arbeitsbelastungen über das übliche Entgelt hinaus entrichtet werden.

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Leitet hier um:

Feiertagsarbeit, Samstagsarbeit, Sonntagsarbeit, Zeitzuschlag, Zeitzuschläge.

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