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Zahnärztekammer

Index Zahnärztekammer

Zahnärztekammern sind die Selbstverwaltungen der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) organisiert.

11 Beziehungen: Approbation (Heilberufe), Berufsständische Körperschaft, Bundeszahnärztekammer, Fachaufsicht, Heilberufe-Kammergesetz, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Rechtsaufsicht, Selbstverwaltung, Strafgesetzbuch, Zahnarzt, Zahnärztlicher Bezirksverband.

Approbation (Heilberufe)

Die Approbation (‚Genehmigung‘) als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Apotheker ist in Deutschland die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

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Berufsständische Körperschaft

Eine berufsständische Körperschaft (Kammer) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in Deutschland wiederum meist landesrechtlich organisiert ist und Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnimmt.

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Bundeszahnärztekammer

Die Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland mit Sitz im Borsighaus in Berlin.

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Fachaufsicht

Die Fachaufsicht ist in Deutschland die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln.

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Heilberufe-Kammergesetz

Das Heilberufe-Kammergesetz (länderspezifische Bezeichnungsvarianten: Kammergesetz für die Heilberufe, Kammergesetz, Heilberufsgesetz, mit sich unterscheidenden Abkürzungen) regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie teilweise der Pflege in den einzelnen Bundesländern in Deutschland.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

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Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsicht ist im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, Staatsaufsicht durch Überprüfung der Rechtmäßigkeit ausüben zu dürfen.

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Selbstverwaltung

mittelbaren Staatsverwaltung sowie Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- und Kommunalebene Selbstverwaltung bezeichnet im Staatsorganisationsrecht eine Erscheinungsform der mittelbaren Staatsverwaltung, bei der ein Verwaltungsträger (z. B. der Bund) Verwaltungsaufgaben durch andere Verwaltungsträger (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) wahrnimmt, die nicht weisungsgebunden sind und grundsätzlich nur der Rechtsaufsicht, aber keiner Fach- oder Dienstaufsicht unterliegen.

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Strafgesetzbuch

Ein Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Gesetzeswerk, das das materielle Strafrecht einer Rechtsordnung normiert und strafbewehrte Verhaltensweisen sowie das Strafmaß benennt.

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Zahnarzt

US-amerikanischer Zahnarzt (2004) Zahnarzt in der DDR (1978) „Der Zahnarzt“ (Gemälde 1622) von Gerrit van Honthorst Zahnbrecher (Darstellung um 1568) Zahnarztpraxis vor 1977 im Ditmarsiumhttps://www.ditmarsium.de/gewerbe.htm Gewerbe Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Absolventen des Studiums der Zahnmedizin.

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Zahnärztlicher Bezirksverband

Der Zahnärztliche Bezirksverband (ZBV) ist die offizielle Bezeichnung für die acht „regionalen Zahnärztekammern“ in Bayern, die allesamt Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) sind.

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