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Wohngebiet

Index Wohngebiet

Wohngebiet ''Raiffeisenring'' in Buldern Ein Wohngebiet ist ein Baugebiet, das ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dient.

9 Beziehungen: Bauleitplanung, Baunutzungsverordnung, Bauplanungsrecht, Bebauungsplan (Deutschland), Geschichte des Wohnens, Gründerzeit, Mischgebiet, Urbanes Gebiet, Vergnügungsstätte.

Bauleitplanung

Bebauungsplans (Pullach im Isartal) Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungs­werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.

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Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche (Abschnitt 3) in Bauleitplänen.

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Bauplanungsrecht

In Deutschland ist das Bauplanungsrecht (auch: Städtebaurecht) ein Teilgebiet des öffentlichen Baurechts.

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Bebauungsplan (Deutschland)

Beispiel eines Bebauungsplans (Pullach im Isartal) Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in Deutschland.

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Geschichte des Wohnens

Plattenbautyp P2) in Ost-Berlin, 1974 Die Geschichte des Wohnens beginnt mit der Sesshaftwerdung des Menschen seit der neolithischen Revolution.

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Gründerzeit

Als Gründerzeit wird im weiteren Sinne eine Phase der Wirtschaftsgeschichte im Deutschen Reich und in Österreich-Ungarn des 19. Jahrhunderts bezeichnet, die mit der breiten Industrialisierung einsetzte und etwa bis zum „Gründerkrach“ 1873 andauerte.

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Mischgebiet

Mischgebiet ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient.

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Urbanes Gebiet

Urbanes Gebiet ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.

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Vergnügungsstätte

Vergnügungsstätten im Sinne der deutschen Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind gewerbliche Nutzungsarten, die sich in unterschiedlicher Ausprägung (wie Amüsierbetriebe, Diskotheken, Spielhallen) unter Ansprache (oder Ausnutzung) des Sexual-, Spiel- und/oder Gesellschaftstriebs einer bestimmten gewinnbringenden Freizeitunterhaltung widmen.

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Leitet hier um:

Allgemeines Wohngebiet, Besonderes Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet, Reines Wohngebiet.

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